WIR haben unsere Grundsatzklage FÜR sauberes Wasser und GEGEN Nitrat-Verschmutzung gewonnen!
Jetzt brauche ich Ihre Unterstützung, um mit diesem historischen Urteil die Massentierhaltung deutlich zu reduzieren und eine naturnahe Landwirtschaft durchzusetzen – notfalls auch auf dem Weg der Zwangsvollstreckung.
bei der Urteilsverkündung ist mir ein Stein vom Herzen gefallen! Sieben Jahre habe ich auf diesen Moment gewartet und ich bin noch immer sehr berührt von diesem historischen Urteilsspruch: Am 8. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer langen und kontroversen Anhörung über den Schutz unseres Grundwassers vor der Verunreinigung mit Nitraten unserer Klage gegen die Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie recht gegeben! Die Bundesregierung muss nun endlich Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser ergreifen. Ein Kulminationspunkt von mehr als dreißig Jahren Kampf gegen Nitratverschmutzung unseres Grundwassers, für gesundes Trinkwasser, für den Erhalt intakter Ökosysteme und dafür, dass europäisches Recht auch in Deutschland gilt – und zwar nicht nur auf dem Papier! Dies war ein besonderer Erfolgsmoment für mein Team und mich. Mit all unseren Kräften und Unterstützung unserer Rechtsanwältin Caroline Douhaire haben wir dieses langwierige Verfahren durchgehalten und die formalen Einwände der Bundesregierung und ihrer Anwälte abgewehrt. Doch bei aller Freude über diesen historischen juristischen Erfolg, sind wir noch längst nicht am Ziel. Denn trotz höchstrichterlichen Urteils aus Leipzig beharren Bundesregierung und Agrarlobby auf ihrer rückwärtsgewandten Haltung: So meldete sich die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, umgehend zu Wort und äußerte, die – erfolgreiche! – Klage der Deutschen Umwelthilfe gehe „an der Realität vorbei“. Ich frage mich, von welcher Realität Frau Sabet spricht und wie es um den Respekt des Spitzenverbandes der Agrarlobby gegenüber der Rechtsprechung unseres höchsten Verwaltungsgerichts und dem Rechtsstaat steht? Der Bauernverband behauptet weiterhin, das bisherige Düngerecht reiche aus und müsse sogar dereguliert werden. So hat der willfährige Bundesagrarminister Alois Rainer kürzlich die Stoffstrombilanzverordnung und damit ein Kernstück des modernen Düngerechts par ordre du mufti, ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat, per Ministerverordnung abgeschafft. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt weiter entschlossen handeln! Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird sich nicht von selbst umsetzen. Auf Basis des gewonnen Urteils verfolgen wir jetzt ganz genau, was die Bundesregierung zu dessen Umsetzung unternimmt. Wir werden Anträge bei zuständigen Behörden stellen, Facheinschätzungen erarbeiten und, wenn nötig, Vollstreckungsverfahren einleiten, um endlich sauberes Wasser in Deutschland zu erkämpfen. Und wir müssen weiter Druck machen auf die Bundesregierung, um endlich ein Nationales Aktionsprogramm zur Senkung der viel zu hohen Nitratbelastung im Grundwasser durchzusetzen und die Kosten zur Trinkwasseraufbereitung abzusenken. Bitte unterstützen Sie uns dabei!
Der Kampf für sauberes Wasser vor Gericht hat uns viel Zähigkeit abverlangt. Bereits 2018 hatten wir Klage erhoben, die nach Diskussionen über die örtliche Zuständigkeit 2019 an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verwiesen wurde. Hier wurde die Klage in der ersten Instanz abgewiesen, weil sich die DUH angeblich nicht ausreichend in die Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld eingebracht habe. Diese Argumentation hat das Bundesverwaltungsgericht konsequenterweise zurückgewiesen. Wir haben zu kaum einem Thema über die vergangenen Jahre so viele Stellungnahmen abgegeben wie zum Düngerecht. Zudem gab es zum Aktionsprogramm Nitrat gar keine Öffentlichkeitsbeteiligung – schon einfach aus dem Grund, dass ein solches Aktionsprogramm nicht existiert, sondern die Düngeverordnung im Nachhinein zum Aktionsprogramm umetikettiert worden ist. Der rechtliche Vorwand, die DUH habe nicht ausreichend Stellung genommen, hat auch das Bundesverwaltungsgericht nicht überzeugt. Das von uns erstrittene Urteil bestraft nun jahrzehntelange Untätigkeit. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass der seit 1991 geltende EU-Grenzwert in Höhe von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser nicht länger überschritten wird. In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es dazu, dass das Aktionsprogramm geeignet sein muss, den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft so zu reduzieren, dass dieser Grenzwert im Grundwasser eingehalten wird. Die Richterinnen und Richter verpflichten die Bundesregierung zu einer kompletten Neuauflage des Nitrataktionsprogramms. Doch anstatt dieses historische Urteil als Chance zu begreifen und ein Programm zu erstellen, das strengere Regeln und Kontrollen für sauberes Wasser und attraktive Anreize für mehr Ökolandbau und den Umbau der Tierhaltung enthält, zeigt auch das Landwirtschaftsministerium keine Ambitionen, das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts umzusetzen. Welche Auswirkungen dessen Urteil hat und welcher Handlungsbedarf sich daraus ergibt, so ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums, könne erst geprüft werden, wenn die Urteilsgründe schriftlich vorlägen. Auf Nachfrage erläuterte das Ministerium, dass der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft wichtig sei, um die Bodenfruchtbarkeit, die Bereitstellung von Nährstoffen für die Pflanzen und damit letztlich die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln in Deutschland zu sichern. Ich ärgere mich über solchen Zynismus, der komplett ignoriert, dass auf vielen Feldern in Deutschland die Gülle inzwischen regelrecht entsorgt wird und von einer pflanzengerechten Düngung überhaupt nicht mehr die Rede sein kann. Auf den Flächen landet so viel Nitrat, dass es von den Pflanzen gar nicht mehr aufgenommen werden kann und direkt ins Grundwasser rauscht. Wir wissen, dass die meisten Landwirte und Landwirtinnen ordnungsgemäß wirtschaften. Daneben gibt es aber wenige besonders schmutzig arbeitende tierhaltende Großbetriebe, die unser Grundwasser verschmutzen und damit den Ruf der gesamten Landwirtschaft in den Dreck ziehen. Um genau diese Betriebe geht es uns. Ich verspreche Ihnen: Wir werden weiter hartnäckig bleiben und Druck machen, damit die Bundesregierung den Gewässerschutz – und ebenso Umwelt-, Natur-, Klima- und Verbraucherschutz – endlich über die Interessen der industriellen Landwirtschaft stellt. Dabei brauchen wir Sie an unserer Seite! Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für sauberes Trink- und Grundwasser mit einer Spende oder noch besser dauerhaft als Fördermitglied.
Besonders für Säuglinge können bereits geringe Mengen Nitrat zum Gesundheitsrisiko werden. Immer mehr Studien deuten zudem darauf hin, dass bereits eine geringe Nitrataufnahme das Krebsrisiko deutlich erhöht. Nitrat, eine Stickstoffverbindung, gelangt vor allem bei Überdüngung in die Böden, das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung ist das Grundwasser, vielerorts unsere wichtigste Trinkwasser-Ressource, mit zu viel Nitrat belastet. Überall in der Natur wirken sich zu hohe Stickstoffeinträge in Bäche, Flüsse, Seen und Meere negativ aus: Sie führen zur Eutrophierung, also einem übermäßigen Algen- und Pflanzenwachstum. In der Folge können betroffene Gewässer kippen. Eutrophierte Gewässer und überdüngte Landschaften verarmen: Erst verschwindet die heimische Pflanzenwelt und in der Folge finden Bienen, Schmetterlinge, andere Blütenbesucher und schließlich die Vögel keine Nahrung mehr. Damit ist Nitrat ein wesentlicher Treiber des stark voranschreitenden Artensterbens. Die Belastung unseres Trink- und Grundwassers betrifft uns alle – direkt und unmissverständlich. Laut dem letzten von der Bundesregierung veröffentlichten Nitratbericht aus dem Jahr 2024 wurden zwischen 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die festgelegten EU-Grenzwerte von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überschritten. Genau deswegen fordert das Bundesverwaltungsgericht konsequent, „den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 mg/l Nitrat enthält“, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt. Dazu braucht es in einem ersten Schritt ein Nationales Aktionsprogramm und in einem zweiten Schritt eine Anpassung der Düngeverordnung. Mit unserer Arbeit und auf Basis des gewonnen Urteils können wir genau das erreichen und die Bundesregierung endlich zum Handeln zwingen! Doch ich weiß, dass das kein Spaziergang wird. Strenge Umweltregeln stören die Profitinteressen der Agrar- und Fleischindustrie. Sie bekommt Schlachttiere und Milch billiger, wenn Mist und Gülle unkontrolliert ausgebracht werden dürfen – auf Kosten des Wasserschutzes. Regelmäßig verunglimpft die Agrarlobby ein besseres Düngerecht mit wirksamen Kontrollen als „Bürokratiemonster“. Wahr ist aber: Für bäuerliche Betriebe ändert sich wenig. Die Dokumentationspflicht für Nährstoffbilanzen steht ohnehin bereits im Gesetz und Landwirtschaftsbetriebe erstellen solche Bilanzen aus Eigeninteresse als Indikator für die Nährstoff-Effizienz. Neue Pflichten kommen allerdings auf Behörden zu. Mit einer offiziellen Anfrage hat mein Team einen eklatanten Missstand aufgedeckt: Die Anwendung wichtiger düngebezogener Regelungen in Deutschland ist in Teilen völlig unkontrolliert! Unsere Anfrage belegt, dass zuständige Behörden bei Kontrollen die vorliegenden Dünge-Dokumentationen der Bauern oft nicht systematisch auswerten. Ein verbessertes Düngerecht muss damit endlich Schluss machen. Wir werden dafür kämpfen, dass die Verursacher von Überdüngung behördlich in die Verantwortung genommen und wirksame Strafen festgelegt werden. Auch auf die Massentierhaltung zielen wir mit unserer Klage ab: Wer zu viele Tiere hält und deshalb Futter wie etwa Soja aus Regenwaldregionen zukauft, hat meist auch zu wenig Fläche, um die Gülle der Tiere umweltgerecht auszubringen. Ein verbessertes Düngerecht muss dazu beitragen, die erlaubten Tierzahlen endlich wieder an die Hoffläche zu koppeln, das heißt auf ein bäuerliches Maß zu bringen und die Tierhaltungszahlen deutlich zu reduzieren – und so die industrielle Tierhaltung zu bremsen. Wir als Deutsche Umwelthilfe arbeiten an einer zukunftsfesten Landwirtschaft, die mit weniger Pestiziden und Düngemitteln arbeitet, um gesunde Böden, sauberes Wasser und eine vielfältige Natur zu fördern. Eine Landwirtschaft, die gesunde Nahrungsmittel erzeugt, Landwirtinnen und Landwirte fair entlohnt und dabei auch Wildbienen, Rebhühnern und Feldhasen ihren Platz zugesteht. Kurz gesagt: eine Landwirtschaft, die der Gesellschaft dient, statt auf Megakonzerne ausgerichtet zu sein. Genau jetzt kommt es auf uns alle an: Gemeinsam müssen wir weiter Druck machen, damit die Bundesregierung dem Urteil schnellstmöglich Taten folgen lässt. Ich versprechen Ihnen: Wir werden weiter für bessere Düngeregeln und für wirksame Kontrollen eintreten. Wir kämpfen aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof dafür, bis 2027 überall den EU-Grenzwert im Grundwasser einzuhalten und faule Ausreden der Behörden zu stoppen. Wir zeigen auf, wo schon heute Nitratverschmutzungen im Grundwasser unsere Gesundheit bedrohen. Wir decken auf, wenn Behörden ihren Job nicht machen und Nährstoffströme unkontrolliert lassen, während die Wasserverschmutzung mit Nitrat vielerorts die Trinkwasserpreise in die Höhe treibt. Wir recherchieren, wie massiv die Havarien mit Gülletransporten aus Massentierhaltungen zunehmen und Bäche verseuchen. Ich bin davon überzeugt, zusammen können wir unser Wasser, unsere Böden und unsere Artenvielfalt erhalten. Bitte stärken Sie uns mit einer Spende oder noch besser dauerhaft als Fördermitglied den Rücken, damit wir weiter DRUCK MACHEN und in kostspieligen Gerichtsverfahren für sauberes Trink- und Grundwasser kämpfen können!
Mit herzlichen Grüßen
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