Rechtliche Lage für Katzenhalter bei FLUTD/idiopathischer Zystitis
in Deutschland und EU, Auslandsreisen z. B. USA

Nachfolgend die rechtliche Übersicht in Tabellenform:

RegionRechtliche Lage für Katzenhalter bei FLUTD/idiopathischer Zystitis – Hinweise
Deutschland (DE) Die Behandlung von Harnwegserkrankungen ist Teil der tierärztlichen Versorgung. Es gelten die üblichen tiermedizinischen Vorschriften. Es besteht keine spezielle Meldepflicht für FLUTD bei Katzen. Medikamente und Diäten unterliegen den deutschen bzw. EU-Zulassungen.

Europäische Union (EU) Innerhalb der EU gelten gemeinsame Standards bei Tiergesundheit und Zulassung von Medikamenten/Diäten. Bei Reisen innerhalb der EU ist im Normalfall eine reisefähige, gesunde Katze erforderlich; spezielle Vorschriften wegen FLUTD bestehen nicht.

USA In den USA gilt bei Einreise und Tierhaltung die jeweilige bundes- und bundesstaatliche Regelung. Für eine Reise in die USA ist eine tierärztliche Gesundheits­bescheinigung erforderlich, aber FLUTD ist keine typische Einreise­beschränkung. Bei Behandlung im USA-Markt gelten dortige tiermedizinische Standards.


Bitte beachten Sie:
Rechtliche Bestimmungen können sich ändern, daher vor einer Reise oder medizinischen Behandlung stets aktuelle Informationen beim zuständigen Veterinäramt bzw. der Tierärztin oder dem Tierarzt einholen.