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Rechtliche Lage für Katzenhalter bei FLUTD/idiopathischer Zystitis
in Deutschland und EU, Auslandsreisen z. B. USA
Nachfolgend die rechtliche Übersicht in Tabellenform:
| Region | Rechtliche Lage für Katzenhalter bei FLUTD/idiopathischer Zystitis – Hinweise |
|---|---|
| Deutschland (DE) | Die Behandlung von Harnwegserkrankungen ist Teil der tierärztlichen Versorgung. Es gelten die üblichen tiermedizinischen Vorschriften. Es besteht keine spezielle Meldepflicht für FLUTD bei Katzen. Medikamente und Diäten unterliegen den deutschen bzw. EU-Zulassungen. |
| Europäische Union (EU) | Innerhalb der EU gelten gemeinsame Standards bei Tiergesundheit und Zulassung von Medikamenten/Diäten. Bei Reisen innerhalb der EU ist im Normalfall eine reisefähige, gesunde Katze erforderlich; spezielle Vorschriften wegen FLUTD bestehen nicht. |
| USA | In den USA gilt bei Einreise und Tierhaltung die jeweilige bundes- und bundesstaatliche Regelung. Für eine Reise in die USA ist eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich, aber FLUTD ist keine typische Einreisebeschränkung. Bei Behandlung im USA-Markt gelten dortige tiermedizinische Standards. |
Bitte beachten Sie:
Rechtliche Bestimmungen können sich ändern, daher vor einer Reise oder medizinischen Behandlung stets aktuelle Informationen beim zuständigen Veterinäramt bzw. der Tierärztin oder dem Tierarzt einholen.