Und wo fahren Sie hin?

Ein echter Hundeliebhaber will auch seinen Urlaub nicht ohne seinen treuen Vierbeiner verbringen. Doch was muss man wissen, um in verschiedene EU-Länder einzureisen? Erfreulicherweise hat die Europäische Union bereits 2004 eine Angleichung und 2013 noch einmal eine Vereinfachung der Einreisegesetze für Hunde vorgenommen.

Pflicht für Hunde-Einreisen in EU-Länder

  • EU-Heimtierpass („blauer Pass“) - ist Identitätsnachweis und Impfbescheinigung in einem
  • Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
    Für die Einreise in EU-Länder ist auch eine Tollwutimpfung nötig. Diese muss im Heimtierpass eingetragen und vor allem gültig sein. Die Gültigkeitsdauer muss korrekt im Heimtierpass Ihres Hundes eingetragen sein.
  • Mikrochip (eindeutigen Identifikation zwingend elektronisch gekennzeichnet) 
    Kann der Mikrochip nicht gelesen werden, so wird dir die Einreise mit dem Hund verweigert.
  • ein Alter von mindestens 15 Wochen in bestimmten Länder
  • Frühestens fünf Tage und spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt nach Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und Norwegen muss dein Hund durch einen Tierarzt eine Bandwurmbehandlung erhalten. Als Nachweis dient eine Eintragung mit Angabe der Uhrzeit im EU-Heimtierausweis.
  • Nicht in allen europäischen Länder sind alle Hunderassen willkommen. In Frankreich zum Beispiel dürfen Hunde wie  American Staffordshire, Tosa,  und Rottweiler nicht einreisen.  Für diese Rassen wurden die Einreisebedingungen stark verschärft. Ihr Hund gehört zu den Rassen Dobermann, Deutsche Dogge oder Staffordshire Bull Terrier – dann die Einreise ist erlaubt
    In Dänemark dürfen diese Hunde nicht einreisen:  Pitbull Terrier, die argentinische Dogge oder der Kangal.


Quelle: Tierärztekammer Hamburg -
EU-Einreisebestimmungen gemäß EU-Verordnung Nr. 576/2013.

Einreisebestimmungen für: Belgien, Bulgarien, Estland, Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern

  • Leinenpflicht an öffentlichen Orten in einigen Ländern Vorschrift, Maulkorbpflicht wird regional geregelt.
  • Keine Einschränkungen für bestimmte Hunderassen.
  • In Belgien besteht allgemeine Leinenpflicht. Maulkorbpflicht nur für sog. „gefährliche Hunderassen“, die örtliche Behörden individuell regeln.
  • In Portugal sind Hunde an allen Stränden, Promenaden, Restaurants und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
  • In Italien sollten Leine und Maulkorb mitgeführt werden.
  • In Ungarn gilt Leinenpflicht an allen öffentlichen Plätzen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Baden mit Hunden ist im Balaton und im Velence-See verboten.

Einreisebestimmungen für Dänemark

  • Ungeimpfte Welpen jünger als 12 Wochen dürfen mit einer gültigen Erklärung eingeführt werden
    (siehe https://www.daenemark-hund.net/einreisebestimmungen-hunde-daenemark.php).
  • Einreiseverbot für Hunderassen sowie ihre Typen (ähnliches Aussehen), die als gefährlich eingestuft werden: Pitbull Terrier, TosaInu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldogg, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer/ Kaukasischer/ Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac.
  • Dringende Empfehlung: keine Hunde nach Dänemark einzuführen, die in irgendeiner Weise den oben genannten Rassen ähneln. Ansonsten sollte die Rasse oder der Typ deines Hundes sowie den Zeitpunkt seiner Anschaffung offiziell dokumentiert sein. Die örtliche Polizei greift streng durch und ist ermächtigt, Hunde ggf. zu töten.
  • Übergangsregelung für Hundehalter, die Hunde der obengenannten Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben (Nachweis notwendig) erlaubt das Mitführen der Hunde unter strengen Auflagen.
  • Für weitere Informationen lies die dänische Hundegesetzgebung (auf Deutsch).

Einreisebestimmungen für Deutschland

  • Einreiseverbot für folgende Hunderassen und ihre Kreuzungen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.
  • Ausnahmen: Wenn du einen gefährlich eingestuften Hund besitzt und die erforderlichen Papiere (z. B. Halteerlaubnis, Wesenstestbescheinigung) mit dir führst, darfst du aus dem Ausland mit ihm wiedereinreisen – zum Beispiel nach dem Urlaub. Auch Gebrauchshunde (z. B. Diensthunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes) dürfen eingeführt werden.
  • Das Landeshundegesetz mit Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel besteht ein Leinenzwang an öffentlichen Plätzen, z. B. in Fußgängerzonen und Parkanlagen.

Einreisebestimmungen für Finnland und Malta

  • Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“, das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn du beabsichtigst, dein Haustier mit nach Malta zu bringen, setz dich frühzeitig mit dem maltesischen Veterinary Regulation Directorate in Verbindung.

Einreisebestimmungen für Frankreich

  • Einreiseverbot für „gefährliche Hunderassen“ der Kategorie 1 und ihrer Typen: Pitbulls (Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa.
  • Einreise der Hunderassen der Kategorie 2 (bspw. Rottweiler) obliegt zahlreichen Bedingungen, Wesenstests und Eignungstests der Hundehalter, so dass ein kurzer Urlaub mit diesen Hunderassen de facto nicht möglich ist. Bei längeren Aufenthalten informier dich darüber bei dem zuständigen Rathaus deines französischen Wohnortes.
  • Einreise für Hunde der Rassen Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier ist erlaubt. Malkorb- und Leinenpflicht dieser Hunde ist individuell geregelt.
  • Einreise von Welpen unter 12 Wochen oder zwischen 12 und 16 Wochen aus einem EU-Mitgliedstaat ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Alle Hunde, die länger als drei Monate oder dauerhaft im Land bleiben, müssen identifiziert, in einem innerstaatlichen Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden.

Einreisebestimmungen für Großbritannien/Nordirland und Irland

  • Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) obligatorisch. Siehe dazu unter „Einreisebestimmungen für Finnland“.
  • Einreiseverbot für folgende Hunderassen und ihre Typen (ähnliches Aussehen): Dogo Argentinos, FilaBrazilieros, JapaneseTosas und Pitbull Terrier. Hunde dieser Rassen und ähnlich aussehende Hunde werden von der Polizei konfisziert, bis ein Richter über ihre Gefährlichkeit entschieden hat. Es droht mögliche Einschläferung der Hunde. Bei Unsicherheit wende dich direkt an das irische bzw. britische Landwirtschaftsministerium. 

Einreisebestimmungen für Kroatien

  • Welpen unter 12 Wochen dürfen mit einer Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung vom Tierarzt einreisen.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen und ihre Typen: Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, Mastinos, Bernhardiner.
  • Einreiseverbot für Pit Bull Terrier und Pit-Bull-Mischlinge. Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniature Bull Terrier dürfen nur mit FCI-Papieren einreisen.
  • Gesetzliche Leinenpflicht für alle Hunderassen.

Einreisebestimmungen für Lettland

  • Einfuhrverbot für Hunde der Rassen und ihrer Typen, die nicht im Register der FCI eingetragen sind.


Einreisebestimmungen für Slowenien

  • Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Einreisebestimmungen für Spanien

  • Örtliche Bestimmungen regeln Leinen- und Maulkorbpflicht bei sogenannten „gefährlichen Hunderassen“: Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, FilaBrasiliero, TosaInu, Akita Inu. Sie müssen vor Ort bei der zuständigen Gemeinde registriert werden. Die Handhabung für Touristen mit diesen Hunden ist nicht einheitlich geregelt.
  • Hunde sind gänzlich verboten an Stränden, auf Promenaden und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ferien mit Hund
http://www.ferien-mit-hund.de/


Hundefreundliche Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Hotels
für Sie und Ihren Hund

http://www.urlaub-mit-hund.de/

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder. Diese ändern sich oft, daher recherchieren Sie im Internet nach den aktuellen Bestimmungen.

Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

(Quelle: Dänisches Außenministerium)