Gilt die Kastrationspflicht nur für frei laufende Katzen? Moralisch sollte jeder Katzenhalter seine Tiere kastrieren lassen – egal, ob es sich bei ihnen um Freigänger handelt oder nicht. Gesetzlich ist dies jedoch nicht vorgeschrieben; die Kastrationspflicht bezieht sich nur auf Freigängerkatzen.

Gebündelte Freigängerkatzen-Kastrations-Infos

Der Tierschutzverein Katzen Erftstadt macht sich seit Jahren für die Freigänger-Katzen-Kastrationspflicht stark:
http://www.katzen-erftkreis.de/
Hier sind alle relevanten Informationen zusammengefaßt. 


Freigängerkatzen-Kastrationspflicht in Bremen

In ca. 800 Gemeinden in Deutschland
besteht die Kastrationspflicht für Katzen.

n fast 800 Gemeinden besteht aktuell die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht. Dies bedeutet, dass die Katzen nicht nur kastriert, sondern auch tätowiert oder mit einem Mikrochip versehen und bei einer zentralen Meldestelle (beispielsweise TASSO, dem Deutschen Tierschutzbund oder dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz) registriert werden müssen.

Bei der Registrierung werden Daten wie Mikrochip oder Tätowierungsnummer, Fellfarbe sowie eindeutige Merkmale der betreffenden Katze erfasst, zudem die Kontaktdaten des Halters. Dieser ist dazu verpflichtet, etwaige Adressänderungen dem Amt mitzuteilen.

Die Kastration eines Katers kostet zwischen 65,- € und 90,- €, die einer Katze 120,- € bis 150,- €.

In folgenden Gemeinden gilt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht für Katzen:

Link Kastrationspflicht Katzen Deutschland

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