Freigängerkatzen - Kastrationspflicht in Erkrath beschlossen
Bericht der Rheinische Post vom 27.11.16
draußen aufhalten dürfen, kastriert, registriert und gekennzeichnet sein. Ansonsten droht die Stadt mit 1000 Euro Bußgeld.
Natürliche Feinde haben Hauskatzen nicht und das rare Nahrungsangebot müssen sie sich mit heimischen Wildtieren teilen. Ein fataler Kreislauf, der nur durch die konsequente Kastration aller Hauskatzen mit Freigang unterbrochen werden kann. Die Mitglieder des Tierschutzvereins Erkrath kennen das Problem. Derzeit versorgen sie 63 Katzen an zwölf Futterstellen. Dabei kümmern sich nicht nur tagtäglich darum, dass die zum Teil ausgesetzten und verwilderten Tiere gefüttert werden, sie bringen die Katzen auch zum Tierarzt lassen sie auf eigene Kosten impfen, chippen und vor allem kastrieren, um zu vermeiden, dass sich die Populationen freilebender Tiere weiter vermehren. Viel Tierleid konnte dadurch schon gemindert werden, denn mit jedem Anstieg der Population steigt auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere.
2004 waren es noch 176 Katzen, die an den Futterstellen betreut wurden. Durch Kastration aller neu hinzukommenden Tiere und Vermittlung von gezähmten Katzen konnten die Erkrather Tierschützer die Zahl bereits deutlich verringern. "In den letzten vier Jahren wurden vom Tierschutzverein Erkrath nachweislich 154 Fundkatzen aufgenommen, tierärztlich behandelt und 121 Katzen auf eigene Kosten kastriert", berichtet Christa Becker, Vorsitzende des Tierschutzvereins.
Zwischen 6.000 und 10.000 Euro gibt der Verein jährlich für den Katzenschutz aus.
Uneinsichtige Tierhalter, die ihren Katzen Freigang gewähren, sie aber nicht kastrieren lassen, führen die Arbeit der Tierschützer ad absurdum. "Der Anteil der unkastrierten Katzen bei Fundtieren oder sichergestellten Tieren ist in Erkrath seit Jahren auf einem hohen Niveau", so Becker: "Unkastrierte Freigängerkatzen nehmen Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf, so dass sie zum Vermehrungsgeschehen beitragen. Ein Gespräch mit der stellvertretenden Bürgermeisterin und Katzenhalterin Regina Wedding brachte den Stein ins Rollen:
Auf Antrag der CDU wurde nun ein Weg gefunden, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf Stadtebene einzuführen: Wer seine unkastrierte Hauskatze frei laufen lässt, muss ab sofort mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Erkrath ist nach Wülfrath die zweite Stadt im Kreis Mettmann, die die Kastrationspflicht über das Ordnungsbehördengesetz durchsetzt. Kosten werden dadurch auf die Stadt nicht zukommen, so die Tierschützer. Aufgabe der Verwaltung sei es, uneinsichtigen Freigänger-Katzenbesitzern klar zu machen, welche Allgemeinkosten sie verursachen.
Alle Katzen, denen Freigang gewährt wird, müssen ab sofort kastriert, gekennzeichnet und bei einem Haustierzentralregister (Tasso oder Deutscher Tierschutzbund) registriert sein. Die Kennzeichnung kann über einen Chip oder eine Tätowierung erfolgen.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet. Die neue Verordnung ist im Amtsblatt der Stadt Erkrath vom 24. November nachzulesen.
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Portale für Tierrechte
Es gibt verschiedene Portale und Websites, die sich für Tierrechte einsetzen und Informationen zu diesem Thema bereitstellen.
Hier sind einige populäre Portale:
PETA (People for the Ethical Treatment of Animals):
PETA ist eine der größten Tierrechtsorganisationen weltweit und setzt sich für den Schutz und die Rechte aller Tiere ein. Ihre Website bietet umfangreiche Informationen zu Tierrechten, Aktivismus, vegane Ernährung und vielem mehr.
Animal Equality:
Animal Equality ist eine internationale Organisation, die sich für die Abschaffung der Tierausbeutung einsetzt. Ihre Website enthält Informationen über die Lebensbedingungen von Tieren in verschiedenen Branchen wie Landwirtschaft, Tierversuche und Unterhaltungsindustrie.
Albert Schweitzer Stiftung:
Die Albert Schweitzer Stiftung setzt sich für eine nachhaltige und ethische Lebensweise ein, die den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt umfasst. Ihre Website bietet Informationen zu verschiedenen Tierrechtsfragen, Initiativen und Möglichkeiten, aktiv zu werden.
Animal Rights:
Animal Rights ist eine deutsche Tierrechtsorganisation, die sich für eine vegane Lebensweise und den Schutz der Rechte von Tieren einsetzt. Ihre Website bietet Informationen über Tierhaltung, Tierversuche, Pelzindustrie und andere Themen.
Vegan Society:
Die Vegan Society ist eine Organisation, die sich für eine vegane Lebensweise einsetzt und Informationen zur Verfügung stellt, um Menschen bei der Umstellung auf eine pflanzliche Ernährung zu unterstützen. Ihre Website enthält Rezepte, Tipps und Ressourcen für ein veganes Leben.
Diese Portale bieten Informationen, Ressourcen, Kampagnen und Möglichkeiten, aktiv zu werden, um Tierrechte zu fördern. Sie können als Ausgangspunkt dienen, um mehr über Tierrechte zu erfahren und sich für den Schutz und die Rechte von Tieren einzusetzen.
Ein regionales Portal für Tierrechte
Wir sind eine kleine Gruppe von Tierfreunden, die sich für die Rechte der Haustiere in schlechter Haltung (z.B. Kettenhunde, Bauernhofkatzen, Kaninchen usw.) einsetzt.
Als Mitbegründer der IG Pro Katzenschutzverordnung kämpfen wir mit derzeit ca. 40.000 Tierfreunden insbesondere für gesetzliche Verbesserungen für Katzen sowie eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.
Des weiteren soll unsere Homepage über Tierschutzarbeit informieren.
So finden Sie in unserer Linkliste z.B.
unter Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, alle Merkblätter für Tierhaltungen; mit diesen Merkblättern arbeiten Amtstierärzte,
unter Politische Anträge politische Anträge sehen Sie, wie wichtig ist der Tierschutz für Die Grünen, die SPD, die CDU / CSU die FDP etc., außerdem sind viele wichtige Tierschutzverbände und Tierschützer aufgeführt, die für die Rechte der Tiere kämpfen und leben und vieles mehr.
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Gilt die Kastrationspflicht nur für frei laufende Katzen? Moralisch sollte jeder Katzenhalter seine Tiere kastrieren lassen – egal, ob es sich bei ihnen um Freigänger handelt oder nicht. Gesetzlich ist dies jedoch nicht vorgeschrieben; die Kastrationspflicht bezieht sich nur auf Freigängerkatzen.
Gebündelte Freigängerkatzen-Kastrations-Infos
Der Tierschutzverein Katzen Erftstadt macht sich seit Jahren für die Freigänger-Katzen-Kastrationspflicht stark:
http://www.katzen-erftkreis.de/
Hier sind alle relevanten Informationen zusammengefaßt.
Freigängerkatzen-Kastrationspflicht in Bremen
http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/mensch/zwangskastration-drastische-massnahmen-gegen-die-katzenplage_aid_550835.html
Schreiben von Frau Becker an alle Parteien in Düsseldorf
In ca. 800 Gemeinden in Deutschland
besteht die Kastrationspflicht für Katzen.
n fast 800 Gemeinden besteht aktuell die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht. Dies bedeutet, dass die Katzen nicht nur kastriert, sondern auch tätowiert oder mit einem Mikrochip versehen und bei einer zentralen Meldestelle (beispielsweise TASSO, dem Deutschen Tierschutzbund oder dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz) registriert werden müssen.
Bei der Registrierung werden Daten wie Mikrochip oder Tätowierungsnummer, Fellfarbe sowie eindeutige Merkmale der betreffenden Katze erfasst, zudem die Kontaktdaten des Halters. Dieser ist dazu verpflichtet, etwaige Adressänderungen dem Amt mitzuteilen.
Die Kastration eines Katers kostet zwischen 65,- € und 90,- €, die einer Katze 120,- € bis 150,- €.
In folgenden Gemeinden gilt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht für Katzen:
Link Kastrationspflicht Katzen Deutschland
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Pflichten des Katzenhalters - Kastration -
Jeder Tierhalter, auch der Katzenhalter, ist nach §2 des Tierschutzgesetzes verpflichtet, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Nach § 2 Absatz 3 Tierschutzgesetz muss jeder Tierhalter über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Das bedeutet für den Katzenhalter, dass er für seine Tiere und für den zu erwartenden Nachwuchs die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen muss und dafür auch die Verantwortung trägt.
Hat er für den Nachwuchs nicht den notwendigen Platz oder auch sonst keinen geeigneten Ort, wo die Katzenkinder die vorgeschriebene Betreuung, Unterbringung und Pflege haben, ist er nach dem Tierschutzgesetz gezwungen, eine Nachkommenschaft zu verhindern. Eine dauerhafte Lösung ist die Kastration.
Sind trotzdem Nachkommen eingetroffen, muss der Halter die Katzenkinder nach §2 Tierschutzgesetz entsprechend ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, macht er sich nach §2 und §3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes (Aussetzen von Tieren) strafbar.
Halter ist, wer die Fütterung von Katzen oder Kater übernommen hat. Ein Aussetzen liegt nach §3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes auch dann vor, wenn das Tier durch eine gewollte Tätigkeit (auch: Entlaufenlassen) aus dem bisher geschützten Zustand in einen solchen neuen verbracht wird, in dem es an seinem Leben, seinem Wohlbefinden oder seiner Unversehrtheit erheblich gefährdet ist, falls nicht ein rettender Zufall eintritt. Das Aussetzen kann aber auch auf seinem eigenen Anwesen geschehen. (Dieses Vorgehen kann mit einer Geldbuße bis zu € 25.000 geahndet werden.)
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Gutachten von Dr. Jürgen Küttner
Hier das Gutachten von Dr. Jürgen Küttner, welches die AG Tiere in Auftrag gab und in dem die Rechtslage über Streunerkatzen beleuchtet wird, zum Downloaden.Gutachten Dr. Küttner.Gutachten Dr. Küttner.r. Wir stellen es jedem TSV kostenlos zur Verfügung.
Wenn Sie in Ihrer Stadt die Initiative ergreifen wollen, dann ist ganz wichtig, Zahlen (Fund- und Abgabekatzen, Futterstellen, usw.) parat zu haben. Holen Sie die örtlichen Tierärzte und auch den AmtsVet mit ins Boot.
Die werden schließlich mit dem Katzen-Elend auch konfrontiert.
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