Donnerstag, 23. März 2023 um 11:09 Uhr Von: "Jan Peifer - Deutsches Tierschutzbüro e.V."

Eigener Kommentar

Wenn jemand zu einer Geldstrafe mit Tagessätzen mit 90 oder darunter verurteilt wird, ist er nicht vorbestraft, erst ab 91 Tagessätzen.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass dieses empathielose Gesindel darunter verurteilt wurde. Die zahlen die Strafe und die Kosten doch aus der Portokasse,
weil sie ja jeden Tag Tausende an Tierarztkosten sparen, weil sie die Tiere nicht behandeln, sondern verrotten lassen.
 

Dt. Tierschutzbüro: Schweinemast:
Urteil nach Tierquälerei  

Nach vier Verhandlungstagen, an denen es um die größte Schweinemast Niedersachsens ging, aus der wir zuvor Bildmaterial veröffentlicht hatten, wurde jetzt das Urteil gesprochen: Die beiden Schweinemäster wurden jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Neben der Strafe müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. Auch wenn es ein Teilerfolg ist, dass es zu einer Verurteilung kam, wäre eine höhere Strafe aus unserer Sicht angemessen gewesen.