Pflegestellen und der Paragraph §11

Die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V. hat am 23.10.08 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein bahnbrechendes Urteil erstritten, nachdem das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberwaltungsgericht in Münster nicht im Sinne von praktischem Tierschutz entschieden hatten. 

Das Bundesverwaltungsgericht sagte ganz deutlich, dass ein Verein keiner Erlaubnis nach dem TSG bedarf, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter in privaten Pflegestellen unterbringt. Damit zeigt das Bundesverwaltungsgericht eine Sensibilität, die darauf hinweist, dass dieser Senat ganz nah an der Realität ist.  

 Aufgrund vieler Kontakte zu TSV, die mit dem Pflegestellen-Konzept arbeiten, wußten wir, dass etliche AmtsVets einen enormen Druck auf die TSV ausgeübt haben bis hin zu dem Verbot jeglicher tierschützerischer Tätigkeit mit Beschlagnahmung der vorhandenen Tiere. Das wird viele Tieren,  um die sich die TierschützerInnen nicht mehr kümmern durften, die Gesundheit und vielleicht sogar das Leben gekostet haben. Auch die AGT ist von dem Veterinäramt Mettmann ständig bekriegt worden, u.a. mit der Festsetzung utopischer Bußgelder, die jedoch bereits vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf kassiert wurden.

Die Brisanz des kompletten Themas liegt jedoch darin, daß der AmtsVet bei einem Tierheim oder einer tierheim-ähnlichen Haltung ein JEDERZEITIGES Betretungsrecht zu diesen Haltungseinrichtungen hat. Wenn wir als tierheim-ähnliche Einrichtung deklariert worden wären, hätten die Pflegestellen JEDERZEIT GRUNDLOS mit einem Besuch des AmtsVet rechnen müssen. 

Wer wäre da noch gerne Pflegestelle gewesen? 

Zusätzlich wäre damit auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG eingegriffen worden.Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass auch in TSV mit Pflegestellenkonzept Fachwissen vorhanden sein muß, allein schon den Tieren zuliebe. In der AGT gibt es z.Z.  über 20  Mitarbeiterinnen, die das sog. §11-Seminar des Landestierschutzverbandes NRW erfolgreich besucht haben.

Deshalb raten wir dringend dazu, entweder dieses Seminar zu besuchen 
http://www.ltv-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=32&Itemid=57 
oder sich anderweitig ständig fortzubilden, so wie es in der AGT gemacht wird. 

Wenn Sie selbst Probleme mit dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Küttner in Kanzlei Meyer+Klein+Slamal, T (02 21) 27 24 98 80; er ist ein ausgewiesener Experte für Verwaltungsrecht und sehr zu empfehlen.  

Damit hat die Aktionsgemeinschaft für Tiere als kleiner Verein mit ca. 200 Mitgliedern Rechtssicherheit für alle deutschen TSV mit Pflegestellenkonzept an höchster Stelle erstritten. Unser Name ist unser Programm: Eine Gemeinschaft, die Aktionen FÜR Tiere macht.

Presse-Eklärung RA Dr. Küttner

Urteil Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum Thema Pflegestellen und der § 11

Urteil aus der Fachpresse zu diesem Urteil