Kennzeichnungspflicht (gilt nicht für gefärbte Eier)

Seit 2004 besteht in der EU für Eier eine Kennzeichnungspflicht:
z.B. 0-D-1234567

0 steht für BIO-Haltung
1 steht für Freilandhaltung
2 steht für Bodenhaltung
3 steht für Käfighaltung.

D steht für Deutschland
Die letzten sieben Ziffern sind Betriebsnummern der Bauern.

Aber: Gefärbte oder gekochte Eier sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Die Farbe darf die Ziffer verdecken, die dem Verbraucher das Haltungssystem verraten würde.

Dieses Schlupfloch in der Verordnung hat die Lebensmittelbranche umgehend für sich genutzt. Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK) werden gefärbte und gekochte Eier ganzjährig und mit steigender Tendenz in den Supermärkten angeboten.

Der bmt appelliert an alle Verbraucher, denen der Tierschutz am Herzen liegt:

Lassen Sie es nicht zu, dass den Käfigproduzenten weitere Absatzmöglichkeiten für ihre geächtete Ware geschaffen werden.

2004 hat sich die damalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast bemüht, die Hintertür der Verordnung zu schließen. Umsonst; denn die Kennzeichnungspflicht ist auf europäischer Ebene geregelt; für eine Änderung der Verordnung hätte sich eine Mehrheit in der EU finden müssen .......

Quelle: BMT "Das Recht der Tiere."

Eier