Vögel füttern auf dem Balkon erlaubt

Mieter dürfen auf dem Balkon oder der Terrasse Vögel füttern und Wassertränken aufstellen. Die Nachbarn müssen es hinnehmen, wenn ihre Balkone durch Vogelkot verschmutzt werden. Der Dreck berechtigt sie nicht, die Miete zu mindern. 

Entscheid des Landgerichtes Berlin, Aktenzeichen: 65 S 540/09  
Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest Juni 2011-06-03 

Sollte der Berliner Gerichtsentscheid für NRW nicht zwingend gültig sein, kann er dennoch im Falle eines Rechtsstreites bei der NRW-Justizbehörde der Argumentation verwenden werden.