Neufassung des Landesjagdgesetzes NRW (LJG-NRW) 

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30.04.2015
Minister Remmel: „NRW erhält ein modernes und fortschrittliches Jagdgesetz“ - Landtag beschließt Ökologisches Jagdgesetz - Tierschutz wird gestärkt - Abschuss von Katzen untersagt – Schutz des Waldes verbessert

Umweltminister Johannes Remmel hat die Verabschiedung des neuen Ökologischen Jagdgesetzes durch den Landtag begrüßt. „Heute ist ein guter Tag

für den Tierschutz und ein guter Tag für das wertvolle Naturerbe in NRW“, sagte Minister Remmel nach dem Beschluss des Parlaments. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz erhalte Nordrhein-Westfalen eines der modernsten und fortschrittlichsten Jagdgesetze in der Bundesrepublik. „Wir setzen mit dem Gesetz ein bundesweites Signal. Daher kennt die Novelle auch nur Gewinnerinnen und Gewinner: Der Tierschutz wird gestärkt, in dem wir etwa den Abschuss von Hauskatzen und tierschutzwidrige Praktiken untersagen. Der Naturschutz wird verbessert, weil wir den Schutz des Waldes als oberste Priorität der Jagd festschreiben und nicht mehr die Orientierung an einer reinen Trophäenjagd. Und dem Artenschutz wird Rechnung getragen, weil wir Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, aus dem Katalog der jagdbaren Arten streichen oder sie mit ganzjährigen Schonzeiten belegen“, betonte Remmel. Mit der Novelle des Jagdgesetzes, dessen Ursprünge fast 100 Jahre alt sind, komme die Landesregierung auch dem Wunsch der Menschen im Land nach einer stärken Berücksichtigung des Tier- und Naturschutzes nach. In der Vergangenheit hatte es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben, etwa dem Einsatz von Totschlagsfallen, der übermäßigen Fütterung von Wildtieren oder an der Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und dem Abschuss von Hauskatzen.

Das neue Ökologische Jagdgesetz ist das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Jagd-, Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. „Der Dialog-Prozess war ein wichtiger Schritt, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen, Vorurteile auszuräumen und sich bei strittigen Punkten anzunähern“, sagte Minister Remmel. Positive Auswirkungen werde das Gesetz auch für die Jägerinnen und Jäger in NRW haben: Für Minister Remmel steht außer Frage, dass die Jagd auch weiterhin als gelebte Tradition in die Zukunft geht: „Der Zweck der Jagd hat sich im gesellschaftlichen Bewusstsein der vergangene Jahrzehnte aber verändert. Das findet seinen Ausdruck im neuen Gesetz, indem ein Schwerpunkt nunmehr auf den Schutz von Wald und Wildtieren und weniger auf den einzelnen Abschuss und das Erlangen von Trophäen liegt. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz werden wir die Akzeptanz bei den Menschen in NRW verbessern“, sagte Minister Remmel. „Die Jagd wird teilweise in der Öffentlichkeit zu sehr nur als Hobby einiger Weniger angesehen. Mit dem neuen Gesetz hingegen wird klar, dass die Jagd einen wichtigen Dienst an der Allgemeinheit leistet“, betonte der Minister.



13 Punkte im Ökologischen Jagdgesetz im Vergleich zum bisherigen Jagdgesetz sind:

 1. Verbot des Tötens von Katzen
Der Abschuss von Hunden ist nur noch in absoluten Ausnahmen möglich, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt. Im Jagdjahr 2013/2014 wurden 7595 Katzen und 51 Hunde erlegt.

2. Baujagd nur noch in Ausnahmefällen
Grundsätzliches Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau, allerdings mit Ausnahmen beispielsweise im Falle der Öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie der Gefahrenabwehr. Zum Schutz der Tierwelt kann auch regional, etwa zum Schutz von Bodenbrütern in Naturschutzgebieten die Jagd im Kunstbau zugelassen werden.

3. Schutz der Umwelt: Änderungen bei Büchsenmunition
Seit April 2013 darf im nordrhein-westfälischen Staatsforst nur noch mit bleifreier Munition gejagt werden. Das Land reagierte damit auf den weiterhin hohen Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret. Aus Schutz vor weiteren Belastungen der Umwelt und aus Gründen des Verbraucherschutzes und den positiven Erfahren im Staatswald wird bleifreie Büchsenmunition ab dem 1. April 2016 allgemein vorgeschrieben.

4. Aktualisierung des Kataloges jagdbarer Arten
Der Katalog der jagdbaren Arten, der letztmalig in den 70er Jahren geändert wurde, wird in Nordrhein-Westfalen neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert. Arten wie Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel sind aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen worden. Neu aufgenommen in die Liste wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink). Insgesamt werden sich hierdurch die Abschuss-Zahlen nach der Einführung des ÖJG um nur etwa 1 Prozent reduzieren. In NRW sind im Jagdjahr 2013/2014 rund 956.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden.

5. Verbot von Totschlagfallen
Mit der Neuregelung gehören Totschlagfallen allgemein den verbotenen Fanggeräten an. Mit der Untersagung wird den Belangen des Tier- und Artenschutzes entsprochen und geschützte Tiere vor Fehlfänge - und deren damit verbundene Tötung z.B. von gefährdeten Arten wie Baummarder oder Wildkatze - verhindert.

6. Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage
Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren wie der Ente oder dem Fuchs war aus Gründen des Tierschutzes zu novellieren. Die Ente darf nicht mehr flugunfähig gemacht werden, beim Fuchs ist nur noch die Arbeit auf dessen Duftspur erlaubt.

7. Einführung eines jährlichen Schießnachweises
Aus Gründen des Tierschutzes und der Unfallverhütung wird ein Schießnachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden eingeführt. Dieser Schießnachweis kann auf dem Schießstand, aber auch in Schießkinos erbracht werden.

8. Einführung einer Meldepflicht bei Zusammenstößen von Fahrzeugen mit Schalenwild aus Gründen des Tierschutzes
Eine Meldepflicht von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bei Wildunfällen mit Schalenwild ist aus Gründen des Tierschutzes künftig erforderlich. Ansprechpartner ist die Polizei, da die Telefonnummer des Jagdausübungsberechtigten in den wenigsten Fällen bekannt sein dürfte.

9. Abschaffung der behördlichen Trophäen-Schau
Die allgemeine behördliche Hegeschau, auf der bisher der sogenannte „Kopfschmuck“ und die Unterkiefer des im vorangegangen Jagdjahres erlegten männlichen Schalenwildes präsentiert werden, wird abgeschafft.

10. Erweiterung der Gremien der Jagdverwaltung
Die sogenannten „Jagdbeiräte“ werden um je einen Vertreter oder eine Vertreterin des Tierschutzes erweitert. Dadurch wird dem Tierschutz Rechnung getragen. Die Beiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.

11. Aussetzen von Wildtieren nur als Hegemaßnahme
Das Aussetzen von beispielsweise Fasan und Stockenten wird unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Voraussetzung ist der Nachweis biotopverbessernder Maßnahmen für die auszusetzende Wildart. Es soll verhindert werden, dass Tiere nur zum bloßen Schießen – und nicht als Hegemaßnahme - ausgesetzt werden.

12. Stärkerer Schutz des Waldes und wertvoller Schutzgebiete
Wälder übernehmen wichtige Funktionen für Mensch und Tier. Sie speichern Wasser, bieten Lebens- und Erholungsraum und liefern den wertvollen Rohstoff Holz. Durch zu hohe Wildbestände entstehen in den Wäldern große Verbiss- und Schälschäden. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes. So sollen Jägerinnen und Jäger sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden.

13. Bildung von Jagdvereinigungen
Die Voraussetzungen zur Bildung von Jagdvereinigungen werden erleichtert und analog zu den Kriterien der anerkannten Tierschutzverbände formuliert.