Hundehaltung in NRW 

Wer in Nordrhein-Westfalen einen Hund hält oder Hunde auf öffentlichen Wegen ausführt, hat verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten.

Mit diesen Grundregeln sollen mögliche Gefahren für  Leben, Gesundheit und Eigentum anderer deutlich verringert werden. An die Haltung potenziell gefährlicher Hunde werden besondere Anforderungen gestellt.

NRW Landeshundegesetz

Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften finden Sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/

Landeshundegsetz