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Hundehaltung in NRW
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Hund hält oder Hunde auf öffentlichen Wegen ausführt, hat verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten.
Mit diesen Grundregeln sollen mögliche Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer deutlich verringert werden. An die Haltung potenziell gefährlicher Hunde werden besondere Anforderungen gestellt.
NRW Landeshundegesetz
Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften finden Sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/hobby-tierhaltung/
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