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Vermittlungsbedingungen für Katzen 

Unsere erwachsenen Katzen werden nur kastriert vermittelt. Bei Katzenkindern schreiben wir eine Kastration vertraglich vor. Unsere Katzenkinder vermitteln wir nur im Doppelpack oder zu einer bereits vorhandenen Katze nichtraucher  2

Diese Katze sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Die meisten unserer Katzen sind Wohnungskatzen, wir haben aber auch immer wieder Freigängerkatzen. Bitte lesen Sie dazu die Angaben im Vermittlungstext. Wir möchten nicht, dass aus unseren Wohnungskatzen Freigänger gemacht werden: Wohnungskatzen haben keine Ahnung von den Gefahren, die draußen auf sie lauern.  

Ein Beispiel: Die häufigste Todesursache bei Katzen bis zu 2 Jahren sind Autounfälle.

Außerdem vermitteln wir unsere Katzen grundsätzlich nur an Nichtraucher -Innen. Katzen lecken sich das giftige Nikotin, das sich über die Luft überall verteilt, mehrmals täglich aus dem Fell und erkranken dann an tödlich endenden Krebsarten. Das wollen wir unseren Tieren ersparen.