Hundehaltung in NRW
Mit diesen Grundregeln sollen mögliche Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer deutlich verringert werden. An die Haltung potenziell gefährlicher Hunde werden besondere Anforderungen gestellt.
NRW Landeshundegesetz
Hier finden Sie die entsprechenden Gesetze und Vorschriften.
Tierschutz-Hundeverordnung 2022
Der Hund gilt als bester Freund der Menschen, wird aber leider oft nicht so behandelt. Damit das zunehmend aufhört, gibt es die Tierschutz-Hundeverordnung. Vor 2001 hatten Gefährder des Hundewohls keine Konsequenzen zu befürchten, mit der Verordnung können sie immerhin wegen Ordnungswidrigkeiten belangt werden.
Auslauf im Freien und Umgangszeit
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Auslauf: Den Hunden ist nun lediglich ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren. Ein Zwinger wird dabei unabhängig von der Größe nicht anerkannt.
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Haltung: Die Hunde sollen mehrmals am Tag in ausreichender Dauer Kontakt zu ihren Halterinnen und Haltern haben. Einzig für bis zu 20 Wochen alte Welpen konkretisiert die Verordnung die Umgangszeit auf mindestens vier Stunden.
Alle Hunde sollen regelmäßigen Umgang mit anderen Hunden haben, falls nicht gesundheitliche Gründe oder eine Unverträglichkeit dagegensprechen.
Gesunde Hundeernährung: Keine klare Regelung in der Verordnung
Die artgerechte, gesunde Ernährung ist für beide lebenswichtig. Hier geht es nicht nur um das Stillen des Hungers, sondern um die Versorgung mit allen Nährstoffen, die der Organismus braucht, um fit und gesund zu bleiben.
Leider klammert die Tierschutz-Hundeverordnung diesen Bereich ganz aus: Zu einer artgerechten Hundehaltung gehört immer eine gesunde Hundenahrung mit hochwertigem Futter. Einen Hund richtig zu füttern, ist am Ende aber gar nicht schwer. Achten Sie darauf, dass Sie unter anderem an einem hohen Fleischanteil von über 50 Prozent füttern. Solches Futter danken die Vierbeiner mit Gesundheit bis ins hohe Alter.
Gesunde Hunde müssen weniger zum Tierarzt, was die kleinen Mehrkosten für hochwertiges Hundefutter regelmäßig wettmacht. Tierärzte helfen hier sogar, beraten zur richtigen Auswahl des Futters.
Änderungen für die Hundezucht: Maximal drei Würfe pro Züchter
Auch die Zuchtbedingungen sollen durch die neue Tierschutz-Hundeverordnung verbessert werden. Ab Januar 2022 dürfen Züchter nur noch maximal drei Würfe betreuen und müssen bei weiteren Würfen für zusätzliche Betreuungspersonen sorgen. Hier gilt ebenfalls: Mindestens vier Stunden tägliche Betreuungszeit sind in den ersten 20 Lebenswochen der Welpen Pflicht.
Hunde der Rassen Französische Bulldogge, Mops, Chihuahua und Deutscher Schäferhund werden unter anderem zu den Qualzuchten gezählt. Spezielle Rassen oder Qualzuchten dürfen von den Züchtern zudem nicht mehr ausgestellt werden. Eine allgemeingültige Liste mit einzelnen Hunderassen, die als Qualzucht gelten können, fehlt leider im Gesetz.
Bei derart viel Interpretationsspielraum ist diese Hundeverordnung für die "Katz". Schade.