Welpenverkauf in Geschäften

Der Verkauf von Hundewelpen in Geschäften in Deutschland ist seit dem 1. Januar 2021 gesetzlich verboten. Gemäß dem Hundeverkaufsgesetz (HundVerkG) ist es in Deutschland nicht erlaubt, Hunde in Zoohandlungen oder anderen Gewerbebetrieben zu verkaufen. Dieses Verbot gilt für alle Rassen und Mischlinge.

Das Verbot wurde eingeführt, um den Schutz der Tiere zu verbessern und den illegalen Welpenhandel einzudämmen. Stattdessen soll der Handel mit Hunden über seriöse Züchter und Tierschutzorganisationen erfolgen, die strenge Auflagen erfüllen müssen.

Wenn Sie Interesse daran haben, einen Hundewelpen zu adoptieren, empfehle ich Ihnen, sich an Tierheime, Tierschutzvereine oder registrierte Züchter zu wenden. Diese Organisationen bieten oft Hunde zur Adoption an und können Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Welpen helfen. Es ist wichtig, dass Sie sich umfassend über die Bedürfnisse der Rasse oder des Mischlings informieren und sicherstellen, dass Sie die Verantwortung für ein Tier übernehmen können, bevor Sie sich für eine Adoption entscheiden.