Streunerkatzen

Was sollten Sie bei der Versorgung von wild lebenden Katzen beachten? Wo finden Sie Unterstützung und wie kann man die Population kontrollieren?

Wildlebende Katzen sind scheue Tiere, die irgendwann einmal, vielleicht sogar einige Generationen vorher, ausgesetzt wurden und deshalb nicht an Menschen gewöhnt sind. Sie brauchen ihre Freiheiten und sind nur ganz schwer in die Wohnung zu integrieren. Wer auf solche Katzen trifft, sollte Verantwortung zeigen: Das Anfüttern sollte einhergehen mit der Meldung beim örtlichen Tierschutzverein.

Viele Organisationen übernehmen das Einfangen der wildlebenden Katzen zur Kastration und tierärztlichen Versorgung. Um beim Einfangen mit der Lebendfalle erfolgreich sein zu können, brauchen die TierschützerInnen die Unterstützung der Grundstückseigentümer oder der Hausbewohner. Regelmäßiges Füttern lockt die Tiere immer zur selben Zeit an dieselbe Stelle, sodass die TierschützerInnen wissen, wann und wo sie agieren können.
Wer sehr viel Geduld hat, kann versuchen, wilde Katzen zu zähmen. Das geht sehr langsam über Füttern und Spielen. Die Tiere können dazu für einige Zeit in ein geeignetes Gebäude gesperrt werden (Scheune, Stall), wo sie Flucht- und Rückzugsmöglichkeiten haben.

Falls es gelingt, das Vertrauen der Katze zu gewinnen und das Zusammenleben mit Menschen infrage kommt, muß die Katze jedoch möglichst Freigang haben; denn reine Wohnungskatzen werden diese Tiere nie.
Aber auch ohne den Versuch, sie zu zähmen, werden Streunerkatzen auf Dauer an einer Futterstelle, die ihnen zusätzlich Unterschlupf bietet, heimisch werden. Nötige Medikamente können über das Futter verabreicht werden.
Es ist oft nicht einfach, zwischen Streuner- oder neu ausgesetzten Katzen zu unterscheiden. Falls sich eine solche Katze einfangen lässt, sollte sie in eine Tierarztpraxis gebracht werden, wo der Gesundheitszustand und/oder eine Markierung (Täto oder Chip) festgestellt werden kann. Falls wirklich das alte Zuhause gefunden wird, muß dieses auch für die bisher angefallenen Kosten aufkommen.

Wenn das alte Zuhause nicht festgestellt werden kann bzw. die Katze „wild“ ist, wird die Tierarztpraxis die Kosten der Gemeinde in Rechnung stellen und das Tier in ein Tierheim bringen lassen. Tierschutz-orientierte Tierarztpraxen stellen für solche Tiere keine Kosten in Rechnung. Tierschutzvereine, wie der Tierschutzverein Erkrath übernehmen teilweise die Tierarztkosten,damit die Katzen wieder in ihre gewohnte Umgebung zurückgesetzt werden können. Dafür muß natürlich die regelmäßige Versorgung mit Futter gewährleistet sein. Der Tierschutzverein Erkrath wird bei Bedürftigkeit auch das Futter stellen.

Bitte melden Sie jede Katze, von der Sie annehmen, dass sie nicht regelmäßig versorgt wird, Ihrem örtlichen Tierschutzverein.