Sendung WDR 24.06.25

Solinger Brauchtum:

"Hahneköppen" bleibt unter Auflagen erlaubt

Schild am Eingang des Verwaltungsgericht in Düsseldorf

Stand: 24.06.2025, 17:20 Uhr

Das traditionelle Hahneköppen bleibt in Solingen unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Der Rechtsstreit endete mit einer Einigung.

Zwei Solinger Brauchtumsvereine hatten gegen ein entsprechendes Verbot geklagt, das die Stadt im vergangenen Jahr aufgrund einer Anweisung des Landes erteilt hatte.

Beim sogenannten Hahneköppen wird ein zuvor getöteter Hahn kopfüber in einen Korb gehängt. Mit verbundenen Augen versuchen dann die Teilnehmer, dem Tier mit einem Säbel den Kopf abzuschlagen. Um sowohl dem Brauchtum als auch dem Tierschutz gerecht zu werden, gab es in Solingen bereits die Auflage, dass nur alte, fachgerecht geschlachtete Tiere genutzt werden dürfen, die anschließend auch verwertet werden – etwa zu Tierfutter.

Dabei handelt es sich um eine Regelung, die das Land NRW vorigen Sommer jedoch einkassierte und das "Hahneköppen" mit echten Tierkadavern für verboten erklärte.

Keine Schlachtung mehr fürs Hahneköppen

Der Rechtsstreit endet am Dienstag vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit einem Vergleich. Die Parteien einigten sich nach Angaben eines Gerichtssprecher auf "enge Voraussetzungen". So dürfe der Hahn nicht eigens für das Hahneköppen getötet werden. Eine Verwendung sei nur zulässig, wenn der Hahn aus tierschutzrechtlich vertretbaren Gründen geschlachtet wurde – etwa im Fall einer unheilbaren Erkrankung, bei der eine Tötung dem Tier weiteres Leiden erspart.

Unsere Quellen:

  • AFP