aus Newsletter vom 24.01.24 von "Jan - ANINOVA"

Aninova: Erfolg: Vorstrafe für Tierquäler!


meistens sind Gerichtsurteile nach Tierquälerei für mein Team und mich ernüchternd, weil die Strafen so gering ausfallen. Doch dieses Mal ist es ein echter Erfolg: Das Amtsgericht Hameln verurteilte einen Landwirt zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 230 Euro, also 36.800 Euro. Er gilt damit als vorbestraft. Er muss zusätzlich auch die Verfahrenskosten tragen, weitere rund 15.000 Euro. Das Veterinäramt sprach zudem ein Tierhalteverbot aus.

­
­
MEHR ERFAHREN
­

WESTFLEISCH-ZULIEFERBETRIEB

Die Schweinemastanlage liegt in Hessisch Oldendorf, Niedersachsen, und lieferte zum Zeitpunkt der Aufnahmen an den Schlachtgiganten Westfleisch. 2022 brachten wir die Aufnahmen aus diesem und sechs weiteren Westfleisch-Zulieferern an die Öffentlichkeit, die damals auf der Westfleisch-Website als “Bauern von nebenan” mit Wohlfühl-Bildern vorgestellt wurden.

Ein Blick hinter die Kulissen zeigte, wie es tatsächlich zuging: Kranke und verletzte Tiere überließ der Landwirt sich selbst, statt sie tierärztlich zu versorgen. Ich erinnere mich noch an einen Fall von Kannibalismus, bei dem ein totes Schwein von seinen Artgenossen bereits halb aufgegessen worden war. Versteckte Kameras zeigten zudem einen in der Form illegalen Einsatz von Elektroschockern, mit denen der Betreiber Schweine quälte, damit sie schneller in die Tiertransporter gingen. Besonders pikant: Der Betrieb nahm an der “Initiative Tierwohl” teil. 

Westfleisch beendete bereits 2023 die Zusammenarbeit, jetzt entzogen auch die “Initiative Tierwohl” und QS ihre Siegel.

­

DEIN JAN VON ANINOVA

PS: Erfolg vor Gericht! Nach unserer Aufdeckung ist ein Schweinemäster nun vorbestraft. Hier erfährst Du mehr.