Rechtstipp von RA Christian Solmecke, Köln

Scheidung mit einem gemeinsamen Haustier

Wem gehört nach einer Scheidung eigentlich der gemeinsame Hund? Haustiere werden in der Regel aus rechtlicher Sicht wie Sachen behandelt. Das heißt, bei einer Scheidung werden sie wie ein Schrank oder eine Blumenvase aufgeteilt.
 
Gibt es nun Streit um das Tier, wird zunächst mal geklärt, ob es jemandem eindeutig gehört. Hat Frauchen das Tier mit in die Ehe gebracht, hätte sie einen Herausgabeanspruch. Hat das Paar das Tier während der Ehe zusammen gekauft, dann gehört es beiden und muss jemandem zugewiesen werden.
 
Für diese Entscheidung kann das Gericht Faktoren mit einbeziehen, die das Tierwohl berücksichtigen.Zum Beispiel: Wie sieht die zukünftige Wohnung von Herrchen aus?
Und hatte sich überwiegend Frauchen ums Tier gekümmert? Diese Fragen können hierbei entscheidend sein