Tierärztekammer Nordrhein - Berufsordnung -

Hier heißt es unter §2, Absatz 1, letzter Satz: In Notfällen ist jeder Tierarzt zur Leistung Erster Hilfe verpflichtet.
Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein: http://www.tieraerztekammer-nordrhein.de

Berufsordnung und Rechtsgrundlagen

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