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Freigängerkatzen - Kastrationspflicht in Erkrath beschlossen

Bericht der Rheinische Post vom 27.11.16

Seit dem 25. November müssen in Erkrath alle Katzen, die sich auch 
draußen aufhalten dürfen, kastriert, registriert und gekennzeichnet sein. Ansonsten droht die Stadt mit 1000 Euro Bußgeld.
 Von Nicole Marschall 
 
Eine Katze wirft laut Berechnungen des Deutschen Tierschutzbundes in der Regel zweimal pro Jahr fünf bis sieben Junge. Pro Wurf überleben im Durchschnitt drei Jungtiere und vermehren sich weiter. Nach drei Jahren kann so aus einem einzigen Katzenpaar eine Population von rund 500 Tieren.erwachsen.

Natürliche Feinde haben Hauskatzen nicht und das rare Nahrungsangebot müssen sie sich mit heimischen Wildtieren teilen. Ein fataler Kreislauf, der nur durch die konsequente Kastration aller Hauskatzen mit Freigang unterbrochen werden kann. Die Mitglieder des Tierschutzvereins Erkrath kennen das Problem. Derzeit versorgen sie 63 Katzen an zwölf Futterstellen. Dabei kümmern sich nicht nur tagtäglich darum, dass die zum Teil ausgesetzten und verwilderten Tiere gefüttert werden, sie bringen die Katzen auch zum Tierarzt lassen sie auf eigene Kosten impfen, chippen und vor allem kastrieren, um zu vermeiden, dass sich die Populationen freilebender Tiere weiter vermehren. Viel Tierleid konnte dadurch schon gemindert werden, denn mit jedem Anstieg der Population steigt auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere.

2004 waren es noch 176 Katzen, die an den Futterstellen betreut wurden. Durch Kastration aller neu hinzukommenden Tiere und Vermittlung von gezähmten Katzen konnten die Erkrather Tierschützer die Zahl bereits deutlich verringern. "In den letzten vier Jahren wurden vom Tierschutzverein Erkrath nachweislich 154 Fundkatzen aufgenommen, tierärztlich behandelt und 121 Katzen auf eigene Kosten kastriert", berichtet Christa Becker, Vorsitzende des Tierschutzvereins.
Zwischen 6.000 und 10.000 Euro gibt der Verein jährlich für den Katzenschutz aus.

Uneinsichtige Tierhalter, die ihren Katzen Freigang gewähren, sie aber nicht kastrieren lassen, führen die Arbeit der Tierschützer ad absurdum. "Der Anteil der unkastrierten Katzen bei Fundtieren oder sichergestellten Tieren ist in Erkrath seit Jahren auf einem hohen Niveau", so Becker: "Unkastrierte Freigängerkatzen nehmen Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf, so dass sie zum Vermehrungsgeschehen beitragen. Ein Gespräch mit der stellvertretenden Bürgermeisterin und Katzenhalterin Regina Wedding brachte den Stein ins Rollen: 

Auf Antrag der CDU wurde nun ein Weg gefunden, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf Stadtebene einzuführen: Wer seine unkastrierte Hauskatze frei laufen lässt, muss ab sofort mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Erkrath ist nach Wülfrath die zweite Stadt im Kreis Mettmann, die die Kastrationspflicht über das Ordnungsbehördengesetz durchsetzt. Kosten werden dadurch auf die Stadt nicht zukommen, so die Tierschützer. Aufgabe der Verwaltung sei es, uneinsichtigen Freigänger-Katzenbesitzern klar zu machen, welche Allgemeinkosten sie verursachen.

Alle Katzen, denen Freigang gewährt wird, müssen ab sofort kastriert, gekennzeichnet und bei einem Haustierzentralregister (Tasso oder Deutscher Tierschutzbund) registriert sein. Die Kennzeichnung kann über einen Chip oder eine Tätowierung erfolgen.

Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet. Die neue Verordnung ist im Amtsblatt der Stadt Erkrath vom 24. November nachzulesen.

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Kastration und Katzenschutz

Die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen kann zu großen Katzenpopulationen und erheblichem Tierleid führen. Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sind deshalb wichtige Maßnahmen des Katzenschutzes.

Kastrationspflicht für freilebende Katzen

Für Erkrath besteht eine ordnungsbehördliche Regelung zur Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen. Bei Fragen zur aktuell geltenden örtlichen Regelung sollte die zuständige Stadt beziehungsweise Behörde kontaktiert werden.

Warum Kennzeichnung und Registrierung wichtig sind

Eine Kennzeichnung mit Mikrochip ermöglicht es, eine aufgefundene Katze eindeutig zuzuordnen. Die anschließende Registrierung bei einem Haustierregister erhöht die Chance, dass ein entlaufenes Tier wieder zu seinem Halter zurückfindet.

Deutscher Tierschutzbund – Gemeinden mit Katzenschutzverordnungen:
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/

Tierschutzgesetz § 13b:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__13b.html

Bei einer aufgefundenen freilebenden oder offensichtlich nicht versorgten Katze wenden Sie sich bitte an den örtlichen Tierschutzverein oder die zuständige Behörde.

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Gilt die Kastrationspflicht nur für frei laufende Katzen? Moralisch sollte jeder Katzenhalter seine Tiere kastrieren lassen – egal, ob es sich bei ihnen um Freigänger handelt oder nicht. Gesetzlich ist dies jedoch nicht vorgeschrieben; die Kastrationspflicht bezieht sich nur auf Freigängerkatzen.

Gebündelte Freigängerkatzen-Kastrations-Infos

Der Tierschutzverein Katzen Erftstadt macht sich seit Jahren für die Freigänger-Katzen-Kastrationspflicht stark:
http://www.katzen-erftkreis.de/
Hier sind alle relevanten Informationen zusammengefaßt. 


Freigängerkatzen-Kastrationspflicht in Bremen

http://www.focus.de/wissen/wissenschaft/mensch/zwangskastration-drastische-massnahmen-gegen-die-katzenplage_aid_550835.html
Schreiben von Frau Becker an alle Parteien in Düsseldorf

In ca. 800 Gemeinden in Deutschland
besteht die Kastrationspflicht für Katzen.

n fast 800 Gemeinden besteht aktuell die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht. Dies bedeutet, dass die Katzen nicht nur kastriert, sondern auch tätowiert oder mit einem Mikrochip versehen und bei einer zentralen Meldestelle (beispielsweise TASSO, dem Deutschen Tierschutzbund oder dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz) registriert werden müssen.

Bei der Registrierung werden Daten wie Mikrochip oder Tätowierungsnummer, Fellfarbe sowie eindeutige Merkmale der betreffenden Katze erfasst, zudem die Kontaktdaten des Halters. Dieser ist dazu verpflichtet, etwaige Adressänderungen dem Amt mitzuteilen.

Die Kastration eines Katers kostet zwischen 65,- € und 90,- €, die einer Katze 120,- € bis 150,- €.

In folgenden Gemeinden gilt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrationspflicht für Katzen:

Link Kastrationspflicht Katzen Deutschland

Bitte ein Land anklicken

Kastration  2

 

 

 

 

 
 
 
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