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Stachelhalsbänder
Die Verwendung von Stachelhalsbändern bei der Ausbildung, Erziehung oder dem Training von Hunden ist in Deutschland verboten. Das ist seit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung ausdrücklich geregelt: § 2 Abs. 5 verbietet den Einsatz von Stachelhalsbändern sowie anderen für Hunde schmerzhaften Mitteln.
Wichtig ist die Unterscheidung:
- Verboten ist die Verwendung zur Ausbildung, Erziehung oder zum Training.
- Der Besitz oder Verkauf von Stachelhalsbändern ist bundesrechtlich nicht generell verboten. Deshalb können sie teilweise noch im Handel oder online angeboten werden, auch wenn ihre zulässige Verwendung stark eingeschränkt ist.
Darüber hinaus kann der Einsatz eines Stachelhalsbands – je nach Umständen – auch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, das verbietet, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.