Tierweitergabe von privat an privat

Regelmäßig kontaktieren uns Leute, die ein Tier aus irgendwelchen Gründen an andere Privatpersonen abgegeben haben und nach einiger Zeit wieder zurückhaben möchten. Meistens haben sie erfahren, dass das Tier nicht richtig gehalten wird. 

Privatleute durchschauen nämlich nicht, welches Sonntagsgesicht Leute aufsetzen, wenn sie etwas wollen. die neuen Besitzer wollen es nicht mehr rausrücken. 

Das Tier zurückzubekommen, ist jedoch nicht einfach. Auch wenn es keine schriftliche Vereinbarung gegeben hat, so schließt man mit dem neuen Eigentümer einen mündlichen Abgabevertrag. Selbst wenn kein Geld geflossen ist, ist ein Vertrag zustande gekommen, nämlich ein Schenkungsvertrag. Zu den Grundstrukturen des deutschen Vertragsrecht gehört, dass Verträge einzuhalten sind. Die Vertragsparteien können sich also nicht einfach durch einseitige Erklärung ihren Vertragsverpflichtungen entziehen. 

Wer also einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag abschließt, gibt das Eigentum dann dem Tier endgültig auf. Der Tierschutzverein Erkrath hat einen Privatvermittlungsvertrag entwickelt, der Privatleuten kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Danach wird kein Eigentum übertragen, sondern lediglich der lebenslange Besitz.

Nur wenn die neuen Eigentümer gegen den Vertrag verstoßen, kann das Tier erfolgreich zurückgefordert werden. 

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