Gehört ein Fundtier dem Finder?

 Rechtsfragen  5

Ein Fundtier gehört nicht automatisch dem Finder. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 965) geht ein Fundtier nicht automatisch in den Besitz des Finders über

  1. Der Finder hat die Pflicht, den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde 
  2. in der Regel die Gemeinde, anzuzeigen.

Das Fundtier muss dann an den Besitzer zurückgegeben werden, sofern dieser ermittelt werden kann. Der Finder hat keinen Anspruch auf das Eigentum am Fundtier, es sei denn, der Besitzer meldet sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder verzichtet ausdrücklich auf das Tier. Es ist wichtig, die örtlichen Gesetze und Regelungen zu beachten, da diese je nach Land oder Bundesland variieren können.