Grundgesetz Artikel 20
Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland normiert die rechtliche Grundordnung Deutschlands. Inhalt sind Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht.
Dieser Artikel darf in seinem ursprünglichen Bestand (Absätze 1 bis 3) und Sinngehalt nicht verändert werden. Absatz 4 wurde durch die Notstandsgesetze eingeführt; für ihn gilt die Unabänderlichkeit nach heute allgemeiner Meinung in der Staatsrechtslehre nicht.
1 - Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
2 - Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
3 - Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
4 - Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Grundgesetz Artikel 20a
Inhalt des Artikels 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
- Zugriffe: 1543
Pflegestellen und der Paragraph §11
Die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V. hat am 23.10.08 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein bahnbrechendes Urteil erstritten, nachdem das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberwaltungsgericht in Münster nicht im Sinne von praktischem Tierschutz entschieden hatten.
Das Bundesverwaltungsgericht sagte ganz deutlich, dass ein Verein keiner Erlaubnis nach dem TSG bedarf, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter in privaten Pflegestellen unterbringt. Damit zeigt das Bundesverwaltungsgericht eine Sensibilität, die darauf hinweist, dass dieser Senat ganz nah an der Realität ist.
Aufgrund vieler Kontakte zu TSV, die mit dem Pflegestellen-Konzept arbeiten, wußten wir, dass etliche AmtsVets einen enormen Druck auf die TSV ausgeübt haben bis hin zu dem Verbot jeglicher tierschützerischer Tätigkeit mit Beschlagnahmung der vorhandenen Tiere. Das wird viele Tieren, um die sich die TierschützerInnen nicht mehr kümmern durften, die Gesundheit und vielleicht sogar das Leben gekostet haben. Auch die AGT ist von dem Veterinäramt Mettmann ständig bekriegt worden, u.a. mit der Festsetzung utopischer Bußgelder, die jedoch bereits vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf kassiert wurden.
Die Brisanz des kompletten Themas liegt jedoch darin, daß der AmtsVet bei einem Tierheim oder einer tierheim-ähnlichen Haltung ein JEDERZEITIGES Betretungsrecht zu diesen Haltungseinrichtungen hat. Wenn wir als tierheim-ähnliche Einrichtung deklariert worden wären, hätten die Pflegestellen JEDERZEIT GRUNDLOS mit einem Besuch des AmtsVet rechnen müssen.
Wer wäre da noch gerne Pflegestelle gewesen?
Zusätzlich wäre damit auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG eingegriffen worden.Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass auch in TSV mit Pflegestellenkonzept Fachwissen vorhanden sein muß, allein schon den Tieren zuliebe. In der AGT gibt es z.Z. über 20 Mitarbeiterinnen, die das sog. §11-Seminar des Landestierschutzverbandes NRW erfolgreich besucht haben.
Deshalb raten wir dringend dazu, entweder dieses Seminar zu besuchen
http://www.ltv-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=32&Itemid=57
oder sich anderweitig ständig fortzubilden, so wie es in der AGT gemacht wird.
Wenn Sie selbst Probleme mit dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Küttner in Kanzlei Meyer+Klein+Slamal, T (02 21) 27 24 98 80; er ist ein ausgewiesener Experte für Verwaltungsrecht und sehr zu empfehlen.
Damit hat die Aktionsgemeinschaft für Tiere als kleiner Verein mit ca. 200 Mitgliedern Rechtssicherheit für alle deutschen TSV mit Pflegestellenkonzept an höchster Stelle erstritten. Unser Name ist unser Programm: Eine Gemeinschaft, die Aktionen FÜR Tiere macht.
Presse-Eklärung RA Dr. Küttner
Urteil Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum Thema Pflegestellen und der § 11
Urteil aus der Fachpresse zu diesem Urteil
- Zugriffe: 882
Tierschutz-Transport-Verordnung
Merkblatt EG Nr, 1/2005 - Gültig ab 05.01.2007
EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt.Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt. Quelle: aid / Peter Meyer
Transportkette und Verantwortlichkeiten
Nach der EU-Verordnung unterliegt die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere sämtlichen Personen, die am Transportgeschehen, einschließlich Be- und Entladevorgänge, beteiligt sind. All diese Personen müssen während der Vorgänge, für die sie zuständig sind, auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften achten.
- Zugriffe: 872
Wozu gibt es Tierschutzgesetze?
Tierschutzgesetze dienen dem Zweck, das Wohlergehen und die Rechte von Tieren zu schützen. Sie sind eine rechtliche Grundlage, um sicherzustellen, dass Tiere angemessen behandelt werden und vor Missbrauch, Vernachlässigung und Grausamkeit geschützt sind. Hier sind einige der Hauptziele und Gründe für Tierschutzgesetze:
Schutz vor Tierquälerei:
Tierschutzgesetze verbieten Handlungen, die Tieren unnötiges Leid zufügen, wie Misshandlung, Vernachlässigung, Quälerei, Folter und das Zufügen von Schmerzen oder Leiden.
Gewährleistung angemessener Haltung und Pflege:
Tierschutzgesetze setzen Standards für die artgerechte Haltung, Fütterung, Pflege und Unterbringung von Tieren. Sie legen Mindeststandards für Tierhaltungseinrichtungen, Transportbedingungen und Tierhaltungsvorschriften fest.
Förderung des Tierwohls:
Tierschutzgesetze fördern das allgemeine Wohlergehen von Tieren und berücksichtigen ihre physischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse. Sie können Anforderungen in Bezug auf ausreichende Nahrung, Wasser, Ruhe, Bewegung, medizinische Versorgung und soziale Interaktion umfassen.
Regulierung von Tierversuchen:
Tierschutzgesetze können den Einsatz von Tieren in wissenschaftlichen Experimenten und Tierversuchen regeln, um sicherzustellen, dass diese Aktivitäten ethisch durchgeführt werden und das Tierleid minimiert wird.
Schutz bedrohter Tierarten:
Tierschutzgesetze können Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tierarten enthalten, um ihre Bestände zu erhalten und zu fördern. Dies kann die Einrichtung von Schutzgebieten, den Handel mit gefährdeten Arten und den Schutz ihrer Lebensräume umfassen.
Sensibilisierung und Bildung:
Tierschutzgesetze können die Öffentlichkeit über Tierschutzfragen informieren und zur Sensibilisierung und Bildung beitragen. Sie können Kampagnen zur Förderung verantwortungsbewusster Tierhaltung, zur Aufklärung über Tierrechte und zum Verständnis der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf Tiere unterstützen.
Tierschutzgesetze variieren von Land zu Land, aber ihr gemeinsames Ziel ist es, das Wohlergehen von Tieren zu schützen, ihre Rechte anzuerkennen und das Bewusstsein für den Tierschutz in der Gesellschaft zu fördern.
- Zugriffe: 934