Gesetze NRW

Informationsfreiheitsgesetz
Sie haben das Recht, von Behörden Informationen zu bekommen.

Informationsfreiheitsgesetz

Als einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen und modernen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht“, hat Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf das Informationsfreiheitsgesetz NRW bezeichnet. 
2002 wurde das Gesetz vom Landtag verabschiedet.

„Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollzieh­barkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen“, führte Jäger aus. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW sei das Land dem wachsenden Bedürfnis nach mehr Transparenz staatlichen Handelns gerecht geworden.

Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft und schaffte die Grundlage für eine neue Informationskultur: 
Mussten die Bürgerinnen und Bürger bis dahin gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten, 
so gab ihnen das Informationsfreiheitsgesetz erstmals ein umfassendes und voraussetzungsloses Recht 
auf Verwaltungsinfor­mationen. 
Seither obliegt es der Behörde zu begründen, welche recht­lichen Bedenken im Einzelfall gegen die Herausgabe der begehrten Informationen sprechen. „Ein allgemeines Recht auf Zugang zu Informationen ist wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechts­staatsprinzips“, unterstrich Jäger. „Es gewährleistet, dass den Bürgerin­nen und Bürgern eine verbesserte Argumentationsgrundlage in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe an die Hand gegeben wird.“

Natür­lich gebe es schutzwürdige Interessen Dritter, Grenzen und Aus­nahmen. „Mit dem Informationsfreiheitsgesetz ist es jedoch gelungen, diese Vertraulichkeitsaspekte mit dem wachsenden Bedarf an originären Informationen über Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung in Ausgleich zu bringen“, so der Minister.

Tierschützen klagen gegen das Land NRW

Am 28.01.2016 wurde der Eingang der  bereits 6.Klage einer kleinen Gruppe von Tierschützern vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Land NRW, in Vertretung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (kurz LANUV), bestätigt.

Alle Klagen der Tierschützer  richten sich gegen Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz, sowie die Gebührenerhebung.
Beteiligt an diesen privat geführten Verfahren ist auch Sandra Lück, Mitglied im Bundes- und Landesvorstand NRW der Tierschutzpartei.

„Unsere Anfragen beinhalten unter anderem  die Art, Haltung, Herkunft, sowie die Forschungszwecke der Tiere an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf,für die auch Ratsfrau Claudia Krüger von der Fraktion Tierschutzpartei/Freie Wähler bereits Anfragen gestellt hat.  Weiteren Anfragen betreffen die Universitäten Essen, Dortmund, Bochum, Bielefeld und Wuppertal.
Diese Auskünfte werden uns verweigert, ebenso die Einsicht in Original-Dokumente. LANUV NRW schickt uns dafür zu unseren Fragen regelmäßig unaufgefordert NTP’s (nicht technische Projektzusammenfassung), welche öffentlich und frei zugänglich beim BfR abzurufen sind und erhebt dafür exorbitante und nicht nachvollziehbare Bearbeitungsgebühren.
Neben unseren Klagen wegen Verweigerung der Auskünfte müssen wir also zusätzlich gegen die Gebührenerhebung klagen, da es hier keine Möglichkeit gibt, Einspruch zu erheben.  Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen also zusätzlich getragen werden, da kommen sehr schnell einige tausende Euro zusammen.“ sagt Lück. 

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