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Gesetze NRW

Informationsfreiheitsgesetz
Sie haben das Recht, von Behörden Informationen zu bekommen.

Informationsfreiheitsgesetz

Als einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen und modernen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht“, hat Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf das Informationsfreiheitsgesetz NRW bezeichnet. 
2002 wurde das Gesetz vom Landtag verabschiedet.

„Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollzieh­barkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen“, führte Jäger aus. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW sei das Land dem wachsenden Bedürfnis nach mehr Transparenz staatlichen Handelns gerecht geworden.

Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft und schaffte die Grundlage für eine neue Informationskultur: 
Mussten die Bürgerinnen und Bürger bis dahin gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten, 
so gab ihnen das Informationsfreiheitsgesetz erstmals ein umfassendes und voraussetzungsloses Recht 
auf Verwaltungsinfor­mationen. 
Seither obliegt es der Behörde zu begründen, welche recht­lichen Bedenken im Einzelfall gegen die Herausgabe der begehrten Informationen sprechen. „Ein allgemeines Recht auf Zugang zu Informationen ist wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechts­staatsprinzips“, unterstrich Jäger. „Es gewährleistet, dass den Bürgerin­nen und Bürgern eine verbesserte Argumentationsgrundlage in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe an die Hand gegeben wird.“

Natür­lich gebe es schutzwürdige Interessen Dritter, Grenzen und Aus­nahmen. „Mit dem Informationsfreiheitsgesetz ist es jedoch gelungen, diese Vertraulichkeitsaspekte mit dem wachsenden Bedarf an originären Informationen über Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung in Ausgleich zu bringen“, so der Minister.

Tierschützen klagen gegen das Land NRW

Am 28.01.2016 wurde der Eingang der  bereits 6.Klage einer kleinen Gruppe von Tierschützern vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Land NRW, in Vertretung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (kurz LANUV), bestätigt.

Alle Klagen der Tierschützer  richten sich gegen Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz, sowie die Gebührenerhebung.
Beteiligt an diesen privat geführten Verfahren ist auch Sandra Lück, Mitglied im Bundes- und Landesvorstand NRW der Tierschutzpartei.

„Unsere Anfragen beinhalten unter anderem  die Art, Haltung, Herkunft, sowie die Forschungszwecke der Tiere an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf,für die auch Ratsfrau Claudia Krüger von der Fraktion Tierschutzpartei/Freie Wähler bereits Anfragen gestellt hat.  Weiteren Anfragen betreffen die Universitäten Essen, Dortmund, Bochum, Bielefeld und Wuppertal.
Diese Auskünfte werden uns verweigert, ebenso die Einsicht in Original-Dokumente. LANUV NRW schickt uns dafür zu unseren Fragen regelmäßig unaufgefordert NTP’s (nicht technische Projektzusammenfassung), welche öffentlich und frei zugänglich beim BfR abzurufen sind und erhebt dafür exorbitante und nicht nachvollziehbare Bearbeitungsgebühren.
Neben unseren Klagen wegen Verweigerung der Auskünfte müssen wir also zusätzlich gegen die Gebührenerhebung klagen, da es hier keine Möglichkeit gibt, Einspruch zu erheben.  Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen also zusätzlich getragen werden, da kommen sehr schnell einige tausende Euro zusammen.“ sagt Lück. 

Polizeigesetz NRW

Informationen über

  • die Aufgaben der Polizei,
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Allgemeine Befugnisse
  • uvm.

Polizeigesetz NRW

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Grundgesetz Artikel 20

Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland normiert die rechtliche Grundordnung Deutschlands. Inhalt sind Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht.

Dieser Artikel darf in seinem ursprünglichen Bestand (Absätze 1 bis 3) und Sinngehalt nicht verändert werden. Absatz 4 wurde durch die Notstandsgesetze eingeführt; für ihn gilt die Unabänderlichkeit nach heute allgemeiner Meinung in der Staatsrechtslehre nicht.

1 - Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

2 - Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. 

3 - Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

4 - Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artiekl 20

 

Grundgesetz Artikel 20a

Inhalt des Artikels 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Artiekl 20a

 

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Pflegestellen und der Paragraph §11

Die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V. hat am 23.10.08 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein bahnbrechendes Urteil erstritten, nachdem das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberwaltungsgericht in Münster nicht im Sinne von praktischem Tierschutz entschieden hatten. 

Das Bundesverwaltungsgericht sagte ganz deutlich, dass ein Verein keiner Erlaubnis nach dem TSG bedarf, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter in privaten Pflegestellen unterbringt. Damit zeigt das Bundesverwaltungsgericht eine Sensibilität, die darauf hinweist, dass dieser Senat ganz nah an der Realität ist.  

 Aufgrund vieler Kontakte zu TSV, die mit dem Pflegestellen-Konzept arbeiten, wußten wir, dass etliche AmtsVets einen enormen Druck auf die TSV ausgeübt haben bis hin zu dem Verbot jeglicher tierschützerischer Tätigkeit mit Beschlagnahmung der vorhandenen Tiere. Das wird viele Tieren,  um die sich die TierschützerInnen nicht mehr kümmern durften, die Gesundheit und vielleicht sogar das Leben gekostet haben. Auch die AGT ist von dem Veterinäramt Mettmann ständig bekriegt worden, u.a. mit der Festsetzung utopischer Bußgelder, die jedoch bereits vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf kassiert wurden.

Die Brisanz des kompletten Themas liegt jedoch darin, daß der AmtsVet bei einem Tierheim oder einer tierheim-ähnlichen Haltung ein JEDERZEITIGES Betretungsrecht zu diesen Haltungseinrichtungen hat. Wenn wir als tierheim-ähnliche Einrichtung deklariert worden wären, hätten die Pflegestellen JEDERZEIT GRUNDLOS mit einem Besuch des AmtsVet rechnen müssen. 

Wer wäre da noch gerne Pflegestelle gewesen? 

Zusätzlich wäre damit auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG eingegriffen worden.Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass auch in TSV mit Pflegestellenkonzept Fachwissen vorhanden sein muß, allein schon den Tieren zuliebe. In der AGT gibt es z.Z.  über 20  Mitarbeiterinnen, die das sog. §11-Seminar des Landestierschutzverbandes NRW erfolgreich besucht haben.

Deshalb raten wir dringend dazu, entweder dieses Seminar zu besuchen 
http://www.ltv-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=32&Itemid=57 
oder sich anderweitig ständig fortzubilden, so wie es in der AGT gemacht wird. 

Wenn Sie selbst Probleme mit dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Küttner in Kanzlei Meyer+Klein+Slamal, T (02 21) 27 24 98 80; er ist ein ausgewiesener Experte für Verwaltungsrecht und sehr zu empfehlen.  

Damit hat die Aktionsgemeinschaft für Tiere als kleiner Verein mit ca. 200 Mitgliedern Rechtssicherheit für alle deutschen TSV mit Pflegestellenkonzept an höchster Stelle erstritten. Unser Name ist unser Programm: Eine Gemeinschaft, die Aktionen FÜR Tiere macht.

Presse-Eklärung RA Dr. Küttner

Urteil Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum Thema Pflegestellen und der § 11

Urteil aus der Fachpresse zu diesem Urteil

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Tierschutz-Transport-Verordnung 

Gesetzestext - Stand 2017 - Tierschutz Transportverordnung

Merkblatt EG Nr, 1/2005 - Gültig ab 05.01.2007

EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt.Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt. Quelle: aid / Peter Meyer

Transportkette und Verantwortlichkeiten

Nach der EU-Verordnung unterliegt die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere sämtlichen Personen, die am Transportgeschehen, einschließlich Be- und Entladevorgänge, beteiligt sind. All diese Personen müssen während der Vorgänge, für die sie zuständig sind, auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften achten.

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Wozu gibt es Tierschutzgesetze?

Tierschutzgesetze dienen dem Zweck, das Wohlergehen und die Rechte von Tieren zu schützen. Sie sind eine rechtliche Grundlage, um sicherzustellen, dass Tiere angemessen behandelt werden und vor Missbrauch, Vernachlässigung und Grausamkeit geschützt sind. Hier sind einige der Hauptziele und Gründe für Tierschutzgesetze:

Schutz vor Tierquälerei:

Tierschutzgesetze verbieten Handlungen, die Tieren unnötiges Leid zufügen, wie Misshandlung, Vernachlässigung, Quälerei, Folter und das Zufügen von Schmerzen oder Leiden.

Gewährleistung angemessener Haltung und Pflege:

Tierschutzgesetze setzen Standards für die artgerechte Haltung, Fütterung, Pflege und Unterbringung von Tieren. Sie legen Mindeststandards für Tierhaltungseinrichtungen, Transportbedingungen und Tierhaltungsvorschriften fest.

Förderung des Tierwohls:

Tierschutzgesetze fördern das allgemeine Wohlergehen von Tieren und berücksichtigen ihre physischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse. Sie können Anforderungen in Bezug auf ausreichende Nahrung, Wasser, Ruhe, Bewegung, medizinische Versorgung und soziale Interaktion umfassen.

Regulierung von Tierversuchen:

Tierschutzgesetze können den Einsatz von Tieren in wissenschaftlichen Experimenten und Tierversuchen regeln, um sicherzustellen, dass diese Aktivitäten ethisch durchgeführt werden und das Tierleid minimiert wird.

Schutz bedrohter Tierarten:

Tierschutzgesetze können Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tierarten enthalten, um ihre Bestände zu erhalten und zu fördern. Dies kann die Einrichtung von Schutzgebieten, den Handel mit gefährdeten Arten und den Schutz ihrer Lebensräume umfassen.

Sensibilisierung und Bildung:

Tierschutzgesetze können die Öffentlichkeit über Tierschutzfragen informieren und zur Sensibilisierung und Bildung beitragen. Sie können Kampagnen zur Förderung verantwortungsbewusster Tierhaltung, zur Aufklärung über Tierrechte und zum Verständnis der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf Tiere unterstützen.

Tierschutzgesetze variieren von Land zu Land, aber ihr gemeinsames Ziel ist es, das Wohlergehen von Tieren zu schützen, ihre Rechte anzuerkennen und das Bewusstsein für den Tierschutz in der Gesellschaft zu fördern.

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