Männliche Küken schreddern - Lichtblick

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richten die Tiere. Dann Gnade Euch Gott"
frei nach Theodor Körner, deutscher Dichter

Millionenfach werden in Deutschland gerade geschlüpfte Küken getötet. Das OVG Münster erklärte Mai 2016  die umstrittene Praxis für vereinbar mit dem Tierschutz. Millionenfach wurden in Deutschlands Geflügelbrütereien gerade geschlüpfte Küken lebendig zu Brei geschreddert oder durch Gas erstickt, nur weil sie männlich sind und untauglich für Mast. 

Als Küken schreddern wird in der Geflügelproduktion das Töten von Eintagsküken bezeichnet, die nicht älter als einen Tag sind. Aus wirtschaftlichen Gründen werden die männlichen Küken direkt nach der Geburt getötet. Allein in Deutschland sterben durch Küken schreddern jährlich 45 Millionen männliche Eintagsküken.

Da sie sich weder zum Eierlegen noch für die Mästung eignen, sind männliche Küken wirtschaftlich nutzlos und werden auf grausamste Weise entsorgt: Die meisten werden lebendig geschreddert. Einige wenige Betriebe greifen auf die Alternative der Vergasung zurück. Die Praxis des Kükenschredderns ist – nicht nur unter Tierschützern – hochumstritten und wird bundesweit diskutiert. Bisher wird vonseiten der Landwirte das häufig benutzte Schlupfloch im Tierschutzgesetz, der “vernünftige Grund”, ins Feld geführt, der rein auf der Wirtschaftlichkeit des Produktionsprozesses basiert. Diese Begründung gilt nach dem “Kükenschredder-Urteil” des Bundesverwaltungsgericht nun nicht mehr.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts reichen rein wirtschaftliche Kriterien grundsätzlich nicht mehr aus, um als „vernünftiger Grund“ herangezogen zu werden und zu rechtfertigen, dass Tiere verletzt, getötet oder ihnen Leid zugefügt wird. Der Hinhalte Kurs von der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Sachen Küken schreddern steht damit vor dem Aus.

Nach § 1 TierSchG darf niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Leid, Schmerzen oder Schäden zufügen. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist bisher weder durch die Rechtsprechung noch durch den Gesetzgeber selbst geklärt worden. Bisher schien jeder ökonomische Grund ausreichend zu sein, um von einem vernünftigen Grund auszugehen. Damit ist jetzt Schluss.

Küken schreddern