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aus Google-News vom 9.10.25

Gerichtsurteil: Warum Savannah-Katze "Muffin"
nicht in der Stadt bleiben darf
(Beschl. v. 07.10.2025, Az. 10 B 1000/25)

Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte um die Haltung von Wildtier-Hybriden neu entfacht. Im Mittelpunkt steht "Muffin", eine Savannah-Katze der F1-Generation.

Der Fall im Überblick:

  • Wer? Eine Familie aus Kleve und ihre Katze "Muffin".
  • Was? "Muffin" ist eine Savannah-Katze, eine Kreuzung aus Serval (Wildkatze) und Hauskatze.
  • Das Problem? Das Veterinäramt und die Stadt Kleve sahen in der Haltung eine Gefahr und erließen eine Verfügung. Die Familie sollte "Muffin" abgeben.
  • Der Weg durch die Instanzen: Selbst zwei Gerichte – zuletzt das OVG Münster – gaben der Stadt recht. Die Haltung in einem allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig.

Die Gründe des Gerichts:
Die Richter argumentieren, dass die Haltung von "Kleintieren" im Wohngebiet nur erlaubt ist, wenn sie üblich und ungefährlich ist. Die F1-Generation der Savannah-Katzen erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Gerichts nicht:

  1. Gefährlichkeit: Andere Bundesländer führen diese Tiere auf ihrer Liste gefährlicher Tiere. Das Gericht wertete dies als starkes Indiz.
  2. Nicht üblich: Der Verweis der Besitzer auf Prominente wie Justin Bieber, die solche Katzen halten, reicht nicht aus, um die Haltung als "üblich" einzustufen.

Was bedeutet das für den Tierschutz?
Dieses Urteil macht die gravierenden Probleme deutlich, die entstehen, wenn Wildtiere zu Haustieren gemacht werden. Oft sind die Haltungsbedingungen nicht artgerecht, und am Ende leiden die Tiere, wenn sie – wie "Muffin" – ihr Zuhause verlieren. Es ist ein Appell an die Vernunft: Wildtiere gehören nicht ins Wohnzimmer.

 

 

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aus Newsletter vom 25.09.23 von  "Martina Patterson"

Bundeseinheitliche Rechtsverordnung
zum Schutz frei lebender Katzen

wir empfehlen das Lesen der Anhänge. Zudem lohnt es sich, einen Blick auf die Homepage von "mensch fair tier" zu werden.
https://www.menschfairtier.de/wer-wir-sind/ 
Obwohl es so viele seriöse und engagierte Vereine gibt, die für unsere Mitgeschöpfe kämpfen, tut sich so gut wie nichts in der Gesetzgebung. Dabei dauert die Legislaturperiode mit einem grünen Landwirtschaftsminister nur noch bis September 2025. Danach wird uns wieder irgendein Mensch von der CSU vorgesetzt, an dem Tierleid abprallt. Elend weiche von uns!!!

Viele von uns sind ehrenamtlich im Katzenschutz aktiv und wir sehen, wie die derzeitige Situation alle überfordert, die sich ehrenamtlich, neben der beruflichen Tätigkeit, für die Tiere einsetzen.

  • Anschreiben BMEL und Bundestagsfraktion
  • 23.03.14 DJGT Gutachten_Katzenschutzverordnungen
  • Der große Katzenschutzreport

 

 

 

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Hund in Mietwohnung – ist das erlaubt oder verboten?

Zu diesem Thema verweisen wir auf die Seite von fachanwalt.de.

Rechtsfragen  9

 

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Gesetzliche Regelungen beim Import von Tieren nach NRW

Rechtsfragen  6

Die gesetzlichen Regelungen beim Import von Tieren in NRW können je nach Art der Tiere und dem Zweck des Imports variieren. Es gibt verschiedene Vorschriften und Bestimmungen, die den Import von Tieren regeln, um den Schutz der Tiere, die Verbreitung von Tierseuchen und den Artenschutz zu gewährleisten.

Für den Import von Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Staaten gelten zum Beispiel bestimmte Vorschriften zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten 1. Diese Regelungen können beim Zoll oder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in NRW erfragt werden.

Beim Import von geschützten Tierarten, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) unterliegen, gelten spezielle Regelungen. Hier müssen Genehmigungen und Bescheinigungen eingeholt werden, um sicherzustellen, dass der Import im Einklang mit den Artenschutzbestimmungen steht.

Es ist ratsam, sich vor einem Tierimport über die genauen gesetzlichen Regelungen beim zuständigen Veterinäramt, dem Zoll oder anderen relevanten Behörden zu informieren. Diese können Ihnen Auskunft über die erforderlichen Dokumente, Gesundheitsbescheinigungen, Quarantänebestimmungen und andere Vorschriften geben, die beim Import von Tieren in NRW zu beachten sind.

 

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Gehört ein Fundtier dem Finder?

 Rechtsfragen  5

Ein Fundtier gehört nicht automatisch dem Finder. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 965) geht ein Fundtier nicht automatisch in den Besitz des Finders über

  1. Der Finder hat die Pflicht, den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde 
  2. in der Regel die Gemeinde, anzuzeigen.

Das Fundtier muss dann an den Besitzer zurückgegeben werden, sofern dieser ermittelt werden kann. Der Finder hat keinen Anspruch auf das Eigentum am Fundtier, es sei denn, der Besitzer meldet sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder verzichtet ausdrücklich auf das Tier. Es ist wichtig, die örtlichen Gesetze und Regelungen zu beachten, da diese je nach Land oder Bundesland variieren können.

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