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aus Google News vom 27.08.25

Neues EU-Gesetz:
Chip-Pflicht für Hunde und Katzen

Brüssel/Dortmund – Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Hunde und Katzen beschlossen. Mit klarer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für einheitliche Standards bei Zucht, Haltung und Handel. Ziel ist es, den illegalen Heimtierhandel einzudämmen, der in Europa jährlich rund 1,3 Milliarden Euro einbringt.

Kernpunkt des Entwurfs: Alle Hunde und Katzen müssen künftig gechippt und in einer Datenbank registriert werden. Für bestehende Tiere gelten Übergangsfristen – fünf Jahre für Hunde, zehn Jahre für Katzen.

Die Pflicht trifft nicht nur Züchter und Händler, sondern auch Privatpersonen. Für Besitzer bedeutet das zusätzliche Kosten: Das Einsetzen eines Mikrochips kostet je nach Region 50 bis 100 Euro.

Wer Tiere aus dem Ausland einführt, muss strengere Vorgaben beachten. Halter müssen ihre Tiere mindestens fünf Tage vor der Einreise registrieren. Bei Weiterverkauf ist die Registrierung und Chip-Pflicht bereits vor der Ankunft vorgeschrieben.

Neues EU-Gesetz: Das ändert sich für Hunde- und Katzenhalter

Die EU verschärft den Tierschutz: Künftig gilt in allen Mitgliedsstaaten eine Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen.

Das kommt konkret auf Besitzer zu:

  • Mikrochip-Pflicht: Alle Hunde und Katzen müssen gechippt werden.
  • Datenbank-Eintrag: Jedes Tier wird offiziell registriert.
  • Übergangsfristen: Hunde innerhalb von 5 Jahren, Katzen innerhalb von 10 Jahren.
  • Kosten: Chippen beim Tierarzt kostet ca. 50–100 Euro pro Tier.
  • Strengere Einfuhrregeln: Tiere aus dem Ausland müssen bereits vor der Ankunft registriert und gechippt sein.

Warum das Ganze?
Die EU will den milliardenschweren illegalen Handel mit Heimtieren eindämmen und einheitliche Standards für Haltung und Zucht schaffen.

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aus Google-News vom 28.06.25

Neue EU-Verordnung soll kommen
Pflichten für Hunde- und Katzenbesitzer

44 Prozent aller Haushalte hierzulande lebten 2024 mit mindestens einem Heimtier. Das teilte der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e.V. mit. Hunde und Katzen liegen dabei in der Beliebtheit weit vorne. Und deren Halter müssen sich auf ein neues Gesetz gefasst machen.
Ein neues EU-Gesetz für Hunde und Katzen soll kommen – es verpflichtet zu Chips
Ein Gesetzentwurf vom 19. Juni „legt die ersten EU-Mindeststandards für die Zucht, Unterbringung und den Umgang mit Katzen und Hunden fest“, heißt es in einer Mitteilung. Dabei steht unter anderem die Pflicht, Hunde und Katzen mit einem Chip auszustatten, im Fokus.

Was ist konkret geplant:

• Jeder Hund und jede Katze in der EU muss gechipt werden.
• Eine Mikrochip-Identifikationsnummer inklusive der Informationen zu dem Tier (wie beispielsweise Alter, Name und Geschlecht) sollen in einer Indexdatenbank, die von der EU-Kommission betrieben wird, gespeichert werden.
• „Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Drittländern eingeführt werden, müssten vor ihrer Einreise in die EU mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden“, heißt es.
• Und weiter: „Tierhalter, die in die EU einreisen, wären verpflichtet, ihr Tier mindestens fünf Tage vor der Ankunft in einer Online-Datenbank vorzuregistrieren.“
• Zeitraum: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes müssen alle Hunde, weitere fünf Jahre später auch alle Katzen in der EU identifizierbar sein.
Züchter, Tierheime und private Halter sollen ihre Haustiere dafür zum Tierarzt bringen, der einen Chip unter der Haut einsetzt. Unklar bleibt zunächst allerdings, wer für die tausenden Streuner auf den Straßen europäischer Länder zuständig ist.

„Verboten, das Tier auszusetzen“:

EU spricht auch Halter direkt an.  Die EU will insbesondere dem illegalen Handel mit Hunden und Katzen einen Riegel vorschieben. „Der Handel mit Hunden und Katzen ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen und hat nach Angaben der Kommission einen Wert von 1,3 Mrd. EUR pro Jahr“, informiert das EU-Parlament. Viele der Tiere leben in zu kleinen Käfigen, erhalten nicht genug Nahrung oder die notwendigen Impfungen.
Tierheime sollen vor der Abgabe eines Tieres überprüfen, ob die künftige Pflegefamilie geeignet ist. Das Parlament nimmt außerdem die Halter in die Pflicht. „Die Sorge für ein Tier erfordert finanzielle Mittel. Es ist verboten, das Tier auszusetzen, nachdem Sie es in Ihre Obhut genommen haben“, heißt es im beschlossenen Text.

EU-Gesetz zur Zucht von Katzen und Hunden

Das Gesetz soll Züchtern des Weiteren die Inzucht zwischen Elterntieren und ihren Nachkommen zweier Generationen sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verbieten. „Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, die übermäßige körperliche Merkmale aufweisen sowie ein Verbot der Verwendung dieser Tiere – und verstümmelten Hunde und Katzen – in Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben“, heißt es der Mitteilung des EU-Parlaments zufolge.
Hinzu komme ein Verbot für die Anbindehaltung – davon ausgenommen seien medizinische Behandlungen. Obendrein soll die Verwendung von Stachel- und Würgehalsbändern ohne Sicherheitsaufsatz verboten werden. Das Europaparlament muss noch mit dem Rat der 27 EU-Mitgliedsländer über das Gesetz verhandeln. Bis die Vorgaben dann tatsächlich in Kraft treten, dürfte es wohl noch einige Zeit dauern

Neues EU-Verordnung für Heimtiere in Planung

Im Jahr 2024 lebten 44 Prozent der Haushalte in Deutschland mit mindestens einem Heimtier, vor allem Hunde und Katzen. Ein neuer EU-Gesetzentwurf vom 19. Juni plant Mindeststandards für die Zucht und den Umgang mit diesen Tieren, insbesondere die Pflicht zur Chip-Identifikation.

Geplante Maßnahmen:

      • Alle Hunde und Katzen in der EU müssen gechippt werden.
      • Die Mikrochip-Identifikationsnummer und Tierinformationen werden in einer EU-Datenbank gespeichert.
      • Tiere aus Drittländern müssen vor der Einreise gechippt und registriert werden.
      • Tierhalter, die in die EU reisen, müssen ihr Tier fünf Tage vor Ankunft online registrieren.
      • Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten müssen alle Hunde und fünf Jahre später auch alle Katzen identifizierbar sein.

Züchter, Tierheime und private Halter müssen ihre Tiere zum Tierarzt bringen, um den Chip einsetzen zu lassen. Unklar bleibt, wer für streunende Tiere verantwortlich ist.

Ziel der Verordnung: Die EU möchte den illegalen Handel mit Hunden und Katzen eindämmen, der jährlich 1,3 Milliarden EUR wert ist. Tierheime müssen die Eignung der neuen Halter prüfen, und es ist verboten, ein Tier auszusetzen.

Zuchtregeln: Das Gesetz verbietet Inzucht und die Zucht von Tieren mit übermäßigen körperlichen Merkmalen. Auch die Anbindehaltung wird eingeschränkt, und Stachel- sowie Würgehalsbänder ohne Sicherheitsaufsatz sind verboten. Das Europaparlament muss noch mit den 27 EU-Mitgliedsländern über das Gesetz verhandeln, bevor es in Kraft tritt.

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 aus agrar-heute vom 04.02.2023

Tierschutz-Hundeverordnung: Was Halter und Züchter jetzt wissen müssen

 

Die neue Tierschutzverordnung trat am 01. Januar 2022 in Kraft, doch einige Änderungen daraus wurden zum 01. Januar 2023 wirksam und sind damit brandaktuell. Viele Jagdhundebesitzer sind allerdings durch die neue Gesetzeslage verunsichert.

Eigentlich sollte 2022 nur die Tierschutz-Transportverordnung geändert werden, allerdings kam es auch zu einer ungeplanten Erweiterung der Tierschutz-Hundeverordnung. 

Die angedeuteten Ergänzungen zum ursprünglichen Entwurf des Bundesministeriums wurden auf Antrag Bayerns durch Beschluss des Bundesrates in Gang gebracht. Eine Begründung für diesen ungeplanten Antrag stützt sich auf „Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden“. Es geht genau genommen um Stachelhalsbänder und „andere für Hunde schmerzhafte Mittel“. 

Problematisch ist an diesem Nachtrag durch das Bundesministerium, dass die betroffenen Ressorts (Jagd, Polizei etc.) nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen wurden und dementsprechend keinerlei fachliche Beratung stattfand.

TierSchHuV im Überblick: Was ist neu?

Hundehaltung

  • Verbot von Stachelhalsbändern & schmerzhaften Mitteln
  • Keine tierschutzwidrig kupierten Hunde und Qualzuchten auf Veranstaltungen
  • Keine Anbindehaltung
  • Schutzhüttenpflicht (Ausnahme: Herdenschutzhunde)

Welpen-Management

  • Eine Betreuungsperson für fünf Hunde (mit Kenntnisnachweis)
  • Maximal drei Hündinnen mit Welpen
  • Ausreichend große Wurfkiste für die Hündin spätestens drei Tage vor der Geburt
  • Ab der 5. Woche täglicher Auslauf
  • Sozialisation der Welpen muss gewährleistet sein
  • Bis zur 20. Woche mindestens vier Stunden Aufsicht durch Menschen

TierSchHuV im Detail erklärt: Das ändert sich für Züchter

 

Gewerbsmäßige Züchter müssen ab sofort für fünf Hunde eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen, die einen Kenntnisnachweis gegenüber der zuständigen Behörde ablegen kann (zum Vergleich: Zuvor war eine Person für zehn Hunde zuständig). Darüber hinaus dürfen nur noch drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreut werden.

Es gilt, dass drei Tage vor der erwarteten Geburt der Welpen der Hündin eine leicht zu reinigende Wurfkiste zur Verfügung stehen muss, in der sie sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann. Es muss gewährleistet werden, dass die Welpen weder überhitzen noch unterkühlen können (> 18 °C in den ersten zwei Lebenswochen). Im Alter von fünf Wochen ist täglicher Auslauf im Freien Pflicht, hierbei sollte beachtet werden, dass die Welpen vor Verletzungen geschützt sein müssen.

Weiterhin ist vorgesehen, dass Züchter eine ausreichende Sozialisation an Menschen und Artgenossen gewährleisten müssen sowie eine Gewöhnung an gängige Umweltreize.

Über die Rolle als Züchter hinaus ist eine Trennung der Welpen vom Muttertier frühestens ab der achten Woche möglich und Welpen bis zum Alter von zwanzig Wochen müssen mindestens vier Stunden am Tag mit einer menschlichen Betreuungsperson zusammen sein.

Ab dem 01. Januar 2024 kommt zusätzlich hinzu, dass eine Hündin mit Welpen in Zwingerhaltung mindestens das Doppelte an Fläche benötigt wie ansonsten vorgeschrieben.

Stachelhalsbänder und schmerzhafte Mittel

Der Einsatz von Stachelhalsbändern ist verboten.

Ebenfalls neu ist die Regelung, dass schmerzhafte Mittel ab sofort verboten sind. Über den Punkt, was schmerzhafte Mittel eigentlich sind, herrscht bundesweit noch keine Einigkeit. Fakt ist, dass im bisherigen Tierschutzgesetz bereits eine Regelung vorliegt, die ein Zufügen erheblicher Schmerzen verbietet. Die Verschärfung dieser Regelung zu sonstigen schmerzhaften Mitteln eröffnet damit das Problem, dass nicht klar umrissen ist, was diese Mittel eigentlich sind. Es liegt also aktuell eine begriffliche Unschärfe vor, die bundesweit für Verunsicherung sorgt.

Es existieren Überlegungen, diese Mittel folgendermaßen zu charakterisieren: Keine Mittel, die dem Stachelhalsband vergleichbare Schmerzen verursachen. Wann und ob diese Definition in Kraft tritt, ist jedoch noch nicht festgelegt.

Ausbildung von Dienst- und Jagdhunden

Problematisch ist diese Regelung insbesondere für die Ausbildung von Diensthunden, aber auch Jagdhund en, da hier nicht immer ohne Schmerzreize zuverlässig ausgebildet werden kann. Die Ausbildung dieser Hunde zielt auf ein erhebliches Maß an Gehorsam ab, was bei wild- bzw. mannscharfen Hunden nicht immer nur durch positive Verstärkung bzw. Trainingsanreize erreicht werden kann. In vielen Situationen dient dieser Trainingserfolg auch dem Schutz des Hundes, beispielsweise im Rahmen von Treibjagden an naheliegenden Straßen oder im Umgang mit wehrhaftem Wild.

Zwinger ja, Anbindehaltung nein

 

Zwingerhaltung bleibt weiterhin erlaubt, die Anbindehaltung hingegen ist verboten. Ausnahmegenehmigungen können hier nur unter bestimmten Bedingungen für Arbeitshunde, die ihre Betreuungsperson begleiten, beantragt werden.

Hunden, die im Freien gehalten werden, muss darüber hinaus eine Schutzhütte zur Verfügung gestellt werden. Für Herdenschutzhunde gilt dies nicht, ihnen muss ein Schutz vor Witterungseinflüssen bereitgestellt werden und eine ausreichende Möglichkeit, von stromführenden Schutzzäunen Abstand zu halten.

Keine Qualzuchten auf Hundeshows

Es tritt ein Ausstellungsverbot von Hunden mit tierschutzwidrig kupierten Ohren und/oder Rute auf allen Veranstaltungen in Kraft.

Diese Reglung ist nicht neu, führt allerdings auf (Hunde-)Messen immer wieder zu Problemen, da der Tierschutzbund von Halterinnen und Haltern eine tierärztliche Bescheinigung verlangen kann, ob der Hund aus medizinisch notwendigen Gründen kupiert wurde. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass der Hund jagdlich geführt wird. Treffen beide Fälle zu, können Einzelfallentscheidungen genehmigt werden.

Qualzuchten dürfen ebenfalls nicht mehr ausgestellt werden. Hier steht jedoch noch zur Debatte, wie nachgewiesen werden kann, dass der Hund keine gesundheitlichen Einschränkungen aufweist. Eine klinische Untersuchung kann hier Abhilfe schaffen, die Frage bleibt nur, in welchem Umfang.

 
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eingebettet von pure animalis

Gerichtsurteile über Katzen

 

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aus Newsletter vom 25.09.23 von  "Martina Patterson"

Bundeseinheitliche Rechtsverordnung
zum Schutz frei lebender Katzen

wir empfehlen das Lesen der Anhänge. Zudem lohnt es sich, einen Blick auf die Homepage von "mensch fair tier" zu werden.
https://www.menschfairtier.de/wer-wir-sind/ 
Obwohl es so viele seriöse und engagierte Vereine gibt, die für unsere Mitgeschöpfe kämpfen, tut sich so gut wie nichts in der Gesetzgebung. Dabei dauert die Legislaturperiode mit einem grünen Landwirtschaftsminister nur noch bis September 2025. Danach wird uns wieder irgendein Mensch von der CSU vorgesetzt, an dem Tierleid abprallt. Elend weiche von uns!!!

Viele von uns sind ehrenamtlich im Katzenschutz aktiv und wir sehen, wie die derzeitige Situation alle überfordert, die sich ehrenamtlich, neben der beruflichen Tätigkeit, für die Tiere einsetzen.

  • Anschreiben BMEL und Bundestagsfraktion
  • 23.03.14 DJGT Gutachten_Katzenschutzverordnungen
  • Der große Katzenschutzreport

 

 

 

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