Haustiere und Erbschaft

Geerbtes Futtergeld
Geld, das dazu dienen soll, Katzen einer Verstorbenen zu füttern (hier: zwei Pfund; Rindfleisch pro Woche), unterliegt der Erbschaftssteuer. Dass die tatsächlichen Aufwendungen im Laufe der Zeit den „geerbten“ Betrag übersteigen, spielt keine Rolle.
Finanzgericht Düsseldorf, Az. 4 K 3187/94