Freilaufende Haustiere / Haustiere und Nachbarschaft

Freispruch für „illegale“ Rettungsaktion von Katzen
Die Rettung einer Katze vor dem Tod bleibt für eine Tierschützerin ohne rechtliche Folgen. Die Vorsitzende
eines Tierschutzvereins hatte zwei Katzen von einem Bauernhof geholt, nachdem der Landwirt die Tiere
trotz schwerster Erkrankungen nicht zum Arzt gebracht hatte. Trotz der anschließenden Behandlung beim
Tierarzt starb ein sechs Wochen altes Kätzchen, das ältere Tier wurde später gesund zum Bauernhof
zurückgebracht. Die Staatsanwaltschaft beantrage dennoch einen Strafbefehl, nachdem der Bauer Anzeige
gegen die Frau erstattet hatte. Das Amtsgericht Regensburg jedoch sprach die Frau vom Vorwurf des
Diebstahls und des Hausfriedensbruchs frei.
Amtsgericht Regensburg, November 2000

Haustiere und Spielplätze
Nicht nur Hunde, auch Katzen dürfen von ihren Besitzern nicht auf Kinderspielplätzen laufen gelassen werden.
Amtsgericht Köln, AZ.: 19 C 496/91

Freilauf in Wohnanlage kann durch WEG-Beschluss verboten werden
§ 2 Nr. 2 TierSchG hindert die Wohnungseigentümer nicht, in einer Hausordnung das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in einer Wohnanlage zu verbieten.
Bayerisches Oberlandesgericht, Urteil v. 2.6.2004 - 2Z BR 099/04