Bundesgerichtshof pro Haustiere

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 13.  November 2007 (Aktenzeichen: VIII ZR 340/06) den Weg für die Tierhaltung in Mietwohnungen entschieden erleichtert.

Danach ist eine Klausel, nach der jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, unwirksam. Kleintiere gehören laut Gericht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Demzufolge müssen  Mieter künftig nicht mehr die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn sie  diese halten wollen.

Beim Halten von Hunden und Katzen steht hingegen die  Abwägung aller Interessen im Vordergrund. Laut Auffassung des Deutschen  Mieterbundes bestätigte der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil allerdings  eine Entscheidung von 1993, wonach das Halten von Haustieren nicht  grundsätzlich verboten werden darf.

Exotische Tiere wie Schlagen, Affen,  Spinnen gelten übrigens nicht als Haustiere. Ihre Haltung in der Wohnung ist  daher verboten.

“Das beste ist nach wie vor, Hund oder Katze mit in den  Mietvertrag aufzunehmen, um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen.”, empfiehlt  Philip McCreight von der 

Quelle: Tierschutzorganisation TASSO e.V.