Das Füttern fremder Katzen mit Besitzern ist verboten

Beklagt sich der Eigentümer einer Katze darüber, dass sein Nachbar das freilaufende Tier ständig anfüttert, so dass es kaum noch nach Hause kommt, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
Vor dem Amtsgericht Mainz schlossen die beiden einen Vergleich, in dem sich der Nachbar dazu verpflichtete, die Katze nicht zu füttern und auch nicht in sein Haus zu lassen. Andernfalls müsse er eine Vertragsstraße von 300 Euro bezahlen.
(AmG Mainz, 79 C 395/17)/Rheinische Post 20.05.2023