Die Rettung von Tieren aus dem Ausland
ist Tierschutz und kein Handel

Erstritten vom "Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. " unter der Federführung der 1. Vorsitzenden Dr. Helga Körnig und "unseres" Rechtsanwaltes Dr. Jürgen Küttner.

"Es wird festgestellt, dass das Verbringen oder Verbringenlassen von Hunden vom Ausland nach Deutschland durch den Kläger und die Vermittlung der Hunde durch den Kläger an Pflegestellen oder Hundehalter im Inland nicht erlaubnispflichtig nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr 3b TierSchG ist und dass diese Tätigkeit nicht der Anzeige- und Registrierungspflicht nach § 4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung unterliegt."

https://www.tierschutzbund.de/aktion/mitmachen/verbrauchertipps/ausland/