Städte müssen für verletzte Tiere zahlen 

Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 23. April 2012 (11 LB 267/11) die Berufung der Stadt Bad Sachsa gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zurückgewiesen, mit dem die Stadt verpflichtet worden ist, dem Kläger, der Tierarzt ist, seine Aufwendungen für die tierärztliche Behandlung und anschließende Unterbringung eines verletzten Katers zu ersetzen.

http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==828

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&article_id=105275&_psmand=134

Städte für Tiere zahlen