Neufassung des Landesjagdgesetzes NRW (LJG-NRW)
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30.04.2015
Minister Remmel: „NRW erhält ein modernes und fortschrittliches Jagdgesetz“ - Landtag beschließt Ökologisches Jagdgesetz - Tierschutz wird gestärkt - Abschuss von Katzen untersagt – Schutz des Waldes verbessert
Umweltminister Johannes Remmel hat die Verabschiedung des neuen Ökologischen Jagdgesetzes durch den Landtag begrüßt. „Heute ist ein guter Tag
für den Tierschutz und ein guter Tag für das wertvolle Naturerbe in NRW“, sagte Minister Remmel nach dem Beschluss des Parlaments. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz erhalte Nordrhein-Westfalen eines der modernsten und fortschrittlichsten Jagdgesetze in der Bundesrepublik. „Wir setzen mit dem Gesetz ein bundesweites Signal. Daher kennt die Novelle auch nur Gewinnerinnen und Gewinner: Der Tierschutz wird gestärkt, in dem wir etwa den Abschuss von Hauskatzen und tierschutzwidrige Praktiken untersagen. Der Naturschutz wird verbessert, weil wir den Schutz des Waldes als oberste Priorität der Jagd festschreiben und nicht mehr die Orientierung an einer reinen Trophäenjagd. Und dem Artenschutz wird Rechnung getragen, weil wir Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, aus dem Katalog der jagdbaren Arten streichen oder sie mit ganzjährigen Schonzeiten belegen“, betonte Remmel. Mit der Novelle des Jagdgesetzes, dessen Ursprünge fast 100 Jahre alt sind, komme die Landesregierung auch dem Wunsch der Menschen im Land nach einer stärken Berücksichtigung des Tier- und Naturschutzes nach. In der Vergangenheit hatte es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben, etwa dem Einsatz von Totschlagsfallen, der übermäßigen Fütterung von Wildtieren oder an der Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und dem Abschuss von Hauskatzen.
Das neue Ökologische Jagdgesetz ist das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Jagd-, Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern. „Der Dialog-Prozess war ein wichtiger Schritt, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen, Vorurteile auszuräumen und sich bei strittigen Punkten anzunähern“, sagte Minister Remmel. Positive Auswirkungen werde das Gesetz auch für die Jägerinnen und Jäger in NRW haben: Für Minister Remmel steht außer Frage, dass die Jagd auch weiterhin als gelebte Tradition in die Zukunft geht: „Der Zweck der Jagd hat sich im gesellschaftlichen Bewusstsein der vergangene Jahrzehnte aber verändert. Das findet seinen Ausdruck im neuen Gesetz, indem ein Schwerpunkt nunmehr auf den Schutz von Wald und Wildtieren und weniger auf den einzelnen Abschuss und das Erlangen von Trophäen liegt. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz werden wir die Akzeptanz bei den Menschen in NRW verbessern“, sagte Minister Remmel. „Die Jagd wird teilweise in der Öffentlichkeit zu sehr nur als Hobby einiger Weniger angesehen. Mit dem neuen Gesetz hingegen wird klar, dass die Jagd einen wichtigen Dienst an der Allgemeinheit leistet“, betonte der Minister.
13 Punkte im Ökologischen Jagdgesetz im Vergleich zum bisherigen Jagdgesetz sind:
1. Verbot des Tötens von Katzen
Der Abschuss von Hunden ist nur noch in absoluten Ausnahmen möglich, wenn andere und mildere Mittel vorher nicht erfolgreich waren. Der Abschuss von Hauskatzen wird grundsätzlich untersagt. Im Jagdjahr 2013/2014 wurden 7595 Katzen und 51 Hunde erlegt.
2. Baujagd nur noch in Ausnahmefällen
Grundsätzliches Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau, allerdings mit Ausnahmen beispielsweise im Falle der Öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie der Gefahrenabwehr. Zum Schutz der Tierwelt kann auch regional, etwa zum Schutz von Bodenbrütern in Naturschutzgebieten die Jagd im Kunstbau zugelassen werden.
3. Schutz der Umwelt: Änderungen bei Büchsenmunition
Seit April 2013 darf im nordrhein-westfälischen Staatsforst nur noch mit bleifreier Munition gejagt werden. Das Land reagierte damit auf den weiterhin hohen Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret. Aus Schutz vor weiteren Belastungen der Umwelt und aus Gründen des Verbraucherschutzes und den positiven Erfahren im Staatswald wird bleifreie Büchsenmunition ab dem 1. April 2016 allgemein vorgeschrieben.
4. Aktualisierung des Kataloges jagdbarer Arten
Der Katalog der jagdbaren Arten, der letztmalig in den 70er Jahren geändert wurde, wird in Nordrhein-Westfalen neu festgelegt und anhand bestimmter Kriterien aktualisiert. Arten wie Wildkatze, Luchs, Graureiher und Greifvögel sind aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen worden. Neu aufgenommen in die Liste wurde hingegen der amerikanische Nerz (Mink). Insgesamt werden sich hierdurch die Abschuss-Zahlen nach der Einführung des ÖJG um nur etwa 1 Prozent reduzieren. In NRW sind im Jagdjahr 2013/2014 rund 956.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden.
5. Verbot von Totschlagfallen
Mit der Neuregelung gehören Totschlagfallen allgemein den verbotenen Fanggeräten an. Mit der Untersagung wird den Belangen des Tier- und Artenschutzes entsprochen und geschützte Tiere vor Fehlfänge - und deren damit verbundene Tötung z.B. von gefährdeten Arten wie Baummarder oder Wildkatze - verhindert.
6. Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage
Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren wie der Ente oder dem Fuchs war aus Gründen des Tierschutzes zu novellieren. Die Ente darf nicht mehr flugunfähig gemacht werden, beim Fuchs ist nur noch die Arbeit auf dessen Duftspur erlaubt.
7. Einführung eines jährlichen Schießnachweises
Aus Gründen des Tierschutzes und der Unfallverhütung wird ein Schießnachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden eingeführt. Dieser Schießnachweis kann auf dem Schießstand, aber auch in Schießkinos erbracht werden.
8. Einführung einer Meldepflicht bei Zusammenstößen von Fahrzeugen mit Schalenwild aus Gründen des Tierschutzes
Eine Meldepflicht von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bei Wildunfällen mit Schalenwild ist aus Gründen des Tierschutzes künftig erforderlich. Ansprechpartner ist die Polizei, da die Telefonnummer des Jagdausübungsberechtigten in den wenigsten Fällen bekannt sein dürfte.
9. Abschaffung der behördlichen Trophäen-Schau
Die allgemeine behördliche Hegeschau, auf der bisher der sogenannte „Kopfschmuck“ und die Unterkiefer des im vorangegangen Jagdjahres erlegten männlichen Schalenwildes präsentiert werden, wird abgeschafft.
10. Erweiterung der Gremien der Jagdverwaltung
Die sogenannten „Jagdbeiräte“ werden um je einen Vertreter oder eine Vertreterin des Tierschutzes erweitert. Dadurch wird dem Tierschutz Rechnung getragen. Die Beiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.
11. Aussetzen von Wildtieren nur als Hegemaßnahme
Das Aussetzen von beispielsweise Fasan und Stockenten wird unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Voraussetzung ist der Nachweis biotopverbessernder Maßnahmen für die auszusetzende Wildart. Es soll verhindert werden, dass Tiere nur zum bloßen Schießen – und nicht als Hegemaßnahme - ausgesetzt werden.
12. Stärkerer Schutz des Waldes und wertvoller Schutzgebiete
Wälder übernehmen wichtige Funktionen für Mensch und Tier. Sie speichern Wasser, bieten Lebens- und Erholungsraum und liefern den wertvollen Rohstoff Holz. Durch zu hohe Wildbestände entstehen in den Wäldern große Verbiss- und Schälschäden. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes. So sollen Jägerinnen und Jäger sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die jagdlichen Konzepte künftig so weit wie möglich gemeinsam planen. Die Bejagungsmöglichkeiten für Rehwild und Rothirsch sollen ausgeweitet werden.
13. Bildung von Jagdvereinigungen
Die Voraussetzungen zur Bildung von Jagdvereinigungen werden erleichtert und analog zu den Kriterien der anerkannten Tierschutzverbände formuliert.
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10 ha im Münsterland sind jetzt jagdfrei!
posted: 09 Mar 2014 10:38 AM PDT
André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei.
André Hölscher ist als Comedian alias „Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp“ bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet.
Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. "Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 habe ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt. Aufgrund der Bindung an die deutsche Gesetzesgebung teilte mir die Behörde damals mit, derzeit nicht über mein Anliegen entscheiden zu können, den Antrag aber zurückzustellen."
Als das Urteil aus Straßburg in das Deutsche Jagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell. "Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid."
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In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissensgründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben.
Das Amt hat zudem von dem Sonderrecht Gebrauch gemacht, die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, also zum Ende des Jagdjahres, jagdfrei zu stellen. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Der Jagdpachtvertrag läuft noch bis 2018.
In den vergangenen Jahren gab es zwischen dem Grundeigentümer und dem Jagdpächter immer wieder Auseinandersetzungen im Rahmen der Treibjagden. So wurde die Partnerin des Ladbergers auf dem Balkon sitzend von Schrot getroffen, gleich zweimal brachen Pferde von einer Nachbarweide aus und liefen zur Bundesstraße bzw. Eisenbahnstrecke.
Im Herbst 2012 berichteten das WDR-Fernsehen und die Westfälischen Nachrichten von einer polizeilich angemeldeten Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand "Keine Jagd auf meinem Grundstück" mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen, ohne, dass auch nur ein Schuss fiel.
Noch am 27. Februar 2014 haben sich André Hölscher und der Jagdpächter vor dem Amtsgericht in Münster getroffen. Der Grundstückseigentümer hatte den Jäger angezeigt. Der Vorwurf: Er habe im Juli vergangenen Jahres 12 Wildenten aus einer Zucht, denen ein Flügel angeschnitten worden war, auf dem See des Grundstückseigentümers als Lockvögel ausgesetzt. Das Gericht konnte nicht klären, ob der Jagdpächter selbst die Flügel angeschnitten hatte, sah es aber als erwiesen an, dass er hierfür verantwortlich war und bestätigte ein Ordnungsgeld des Kreises Steinfurt von EUR 500,--.
"Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke bald jagdfrei sind", sagt André Hölscher. "Ich danke allen Beteiligten für einen sachlichen und menschlichen Umgang miteinander während des gesamten Verfahrens! Mein besonderer Dank gilt der unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt für die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meines Antrags!"
André Hölscher muss nun die Kosten für die jagdrechtliche Befriedung tragen. Diese belaufen sich laut Bescheid auf EUR 115,--.
Informationen: Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“
Bitte beachten Sie auch unser neues Spendenprojekt „Wildtierrettung aus der Luft“
Lovis Kauertz Am Goldberg 5 | 55435 Gau-Algesheim | T. (0177) 7230086
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Was ist eigentlich ein "Animal Hoarder"?
Die deutsche Übersetzung ist: Tiersammler, manche sagen auch: Tier-Messie, bzw. die Sucht Tiere zu horten
Diese Menschen sammeln Tiere in großer Zahl, ohne den finanziellen und personellen Hintergrund zu haben. Wenn die Behörden darauf aufmerksam werden, haben sich schon - meistens - Hunderte von Tieren angesammelt, die sich in einem schlechten Gesundheits- und Pflegezustand befinden. Tote Tiere sind keine Seltenheit.
Bei den anschließenden Beschlagnahmeaktionen kommen auf die örtlichen Tierschutzvereine immense logistische und finanzielle Probleme zu.
Mit der Einsicht der Animal Hoarder in ihr Tun ist nicht zu rechnen, im Gegenteil, sie reagieren aggressiv und fühlen sich ungerecht behandelt. Nachgewiesene Tatsachen werden geleugnet. Lt. Fachliteratur ist die Heilungsquote gleich Null. Es bleibt nur, diesen Menschen ein Tierhalte- oder sogar ein Tierumgangsverbot zu erteilen, was von den zuständigen Behörden in kurzen Abständen strikt kontrolliert werden muß.
Lesen Sie hier weiter:
http://katzencontent.com/2008/03/05/animal-hording-was-ist-das/
https://www.tierschutzbund.de/animal-hoarding.html
Animal Hoarding
Tierhortung (auch bekannt als Animal Hoarding) bezieht sich auf eine Situation, in der eine Person eine ungewöhnlich große Anzahl von Tieren in ihrem Besitz hat, jedoch nicht in der Lage ist, angemessene Pflege und Versorgung für diese Tiere zu gewährleisten. Tierhortung ist ein ernstes Problem, das sowohl für die betroffenen Tiere als auch für die Person, die sie hortet, negative Auswirkungen haben kann.
Die Merkmale der Tierhortung sind in der Regel:
Übermäßige Anzahl von Tieren:
Der Tierhorder besitzt eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Tieren. Es können sich dabei um verschiedene Arten von Tieren handeln, wie Hunde, Katzen, Vögel, Nagetiere oder andere Haustiere.
Vernachlässigung der Grundbedürfnisse:
Aufgrund der großen Anzahl von Tieren kann der Tierhorder die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllen, wie angemessene Ernährung, tierärztliche Versorgung, hygienische Bedingungen oder angemessenen Raum.
Verwahrlosung und Überfüllung:
Die Lebensbedingungen für die Tiere sind oft unhygienisch, überfüllt und ungeeignet. Es kann zu Mangel an Sauberkeit, schlechter Belüftung, mangelnder sozialer Interaktion und unzureichender medizinischer Versorgung kommen.
Verleugnung der Situation:
Tierhorder erkennen oft nicht oder leugnen die negativen Auswirkungen ihrer Handlungen auf die Tiere und sich selbst. Sie sind oft nicht in der Lage, ihre Tiere angemessen zu versorgen, zeigen aber eine emotionale Bindung zu ihnen und können Schwierigkeiten haben, Tiere abzugeben oder zu trennen.
Tierhortung ist nicht nur schädlich für die betroffenen Tiere, die unter schlechten Bedingungen leben, sondern kann auch zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen und sozialer Isolation für den Tierhorder führen. Es erfordert eine professionelle Intervention, um das Wohl der Tiere sicherzustellen und dem Tierhorder angemessene Unterstützung anzubieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Tierhortung ein komplexes Problem ist und nicht mit einer bloßen Ansammlung von Haustieren verwechselt werden sollte. Das Problem liegt in der Unfähigkeit der Person, angemessene Sorge und Versorgung für die Tiere zu gewährleisten, was zu Leid und Vernachlässigung führt.
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Füchse
Hier wird dem Märchen der Jäger über Füchse die Maske herunter gerissen. Sehr lesenswert.
www.wir-fuechse.de
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Griechenland verbietet die Jagd
Griechische JagdgegnerInnen und NaturschützerInnen haben allen Grund zur Freude: Anfang Dezember 2013 verbot der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland per einstweiliger Verfügung im gesamten Land die Jagd auf jede Art von Wild. Damit wird eine Regelung des Umweltministeriums vom Sommer 2013 aufgehoben. Vorgesehen war darin eine Ausdehnung der Jagdsaison. Vorausgegangen war eine Klage der /Ökologischen Vereinigung der Tierfreunde Griechenlands/, welche die ausgedehnte Jagdsaison verhindern wollten und eine entsprechende Beschwerde einreichten, da sie im Beschluss des Umweltministeriums zahlreiche Verletzungen der griechischen Verfassung sowie europäischer und internationaler Gesetze und Verträge sahen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Jagd die Fortpflanzungsmöglichkeit aller Arten der Wildfauna ebenso gefährde wie Zugvögel, die sich auf ihrer Wanderung befinden. Eine spezielle Bezugnahme in der Klage erfolgte auf die landesweiten Brände in den vergangenen Jahren, wodurch der natürliche Lebensraum vieler wilder Tierarten stark eingeschränkt wurde. Bisher herrschte nur in Schneeregionen der Wälder um Karditsa (Mittelgriechenland) sowie in Waldbrandregionen auf der Insel Rhodes und im Taygetos-Gebirge auf der Peloponnes ein generelles Jagdverbot.
(aus "Tierbefreiung" März 2014)
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