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Und wo fahren Sie hin?
Ein echter Hundeliebhaber will auch seinen Urlaub nicht ohne seinen treuen Vierbeiner verbringen. Doch was muss man wissen, um in verschiedene EU-Länder einzureisen? Erfreulicherweise hat die Europäische Union bereits 2004 eine Angleichung und 2013 noch einmal eine Vereinfachung der Einreisegesetze für Hunde vorgenommen.
Pflicht für Hunde-Einreisen in EU-Länder
- EU-Heimtierpass („blauer Pass“) - ist Identitätsnachweis und Impfbescheinigung in einem
- Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
Für die Einreise in EU-Länder ist auch eine Tollwutimpfung nötig. Diese muss im Heimtierpass eingetragen und vor allem gültig sein. Die Gültigkeitsdauer muss korrekt im Heimtierpass Ihres Hundes eingetragen sein. - Mikrochip (eindeutigen Identifikation zwingend elektronisch gekennzeichnet)
Kann der Mikrochip nicht gelesen werden, so wird dir die Einreise mit dem Hund verweigert. - ein Alter von mindestens 15 Wochen in bestimmten Länder
- Frühestens fünf Tage und spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt nach Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und Norwegen muss dein Hund durch einen Tierarzt eine Bandwurmbehandlung erhalten. Als Nachweis dient eine Eintragung mit Angabe der Uhrzeit im EU-Heimtierausweis.
- Nicht in allen europäischen Länder sind alle Hunderassen willkommen. In Frankreich zum Beispiel dürfen Hunde wie American Staffordshire, Tosa, und Rottweiler nicht einreisen. Für diese Rassen wurden die Einreisebedingungen stark verschärft. Ihr Hund gehört zu den Rassen Dobermann, Deutsche Dogge oder Staffordshire Bull Terrier – dann die Einreise ist erlaubt
In Dänemark dürfen diese Hunde nicht einreisen: Pitbull Terrier, die argentinische Dogge oder der Kangal.
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