Das Kennenlernen

Wenn der erste Kontakt positiv verlaufen ist und sich beide Seiten vorstellen können, dass Mensch und Tier zueinander passen, wird es Zeit für das erste persönliche Kennenlernen. Wenn der erste Kontakt positiv verlaufen ist und sich beide Seiten vorstellen können, dass Mensch und Tier zueinander passen, wird es Zeit für das erste persönliche Kennenlernen.
Sie können den jeweiligen Hund oder die jeweilige Katze in einer Pflegestelle näher kennenlernen.
Bei diesem Treffen wird natürlich immer auch ein AGT Mitglied dabei sein, um mit Ihnen nochmal ausführlich über das Tier, die Vermittlungsbedingungen und alles weitere zu sprechen.
 
Vermittlungsbedingungen Hunde
Wir vermitteln unsere Hunde grundsätzlich nur an Personen / in Familien, wo ausreichend Zeit für die Tiere besteht. Eine Vermittlung an Vollzeitberufstätige, die den Hund nicht mit zur Arbeit nehmen können, kommt für uns nicht in Frage. Bei noch unkastrierten Hündinnen schreiben wir eine Kastration vertraglich vor. Zudem sollen unsere Hunde im Geschirr geführt werden.
 
Vermittlungsbedingungen Katzen
Unsere erwachsenen Katzen werden nur kastriert vermittelt. Bei Katzenkindern schreiben wir eine Kastration vertraglich vor. Unsere Katzenkinder vermitteln wir nur im Doppelpack oder zu einer bereits vorhandenen Katze, die nicht älter als ca. 2 Jahre sein sollte. Die meisten unserer Katzen sind Wohnungskatzen, wir haben aber auch hin und wieder Freigängerkatzen. Bitte lesen Sie dazu die Angaben im Vermittlungstext. Wir möchten nicht, dass aus unseren Wohnungskatzen Freigänger gemacht werden: Wohnungskatzen haben keine Ahnung von den Gefahren, die draußen auf sie lauern.  
Ein Beispiel: Die häufigste Todesursache bei Katzen bis zu 2 Jahren sind Autounfälle.
Außerdem vermitteln wir unsere Katzen NICHT in Raucherhaushalte. Katzen lecken sich das giftige Nikotin, das sich über die Luft überall verteilt, mehrmals täglich aus dem Fell und erkranken dann an tödlich endenden Krebsarten. Das wollen wir unseren Tieren ersparen.