Schutzvertrag / Schutzgebühr

Für jedes unserer Tiere wird zwischen dem Tierschutzverein Erkrath e.V. und dem neuen Halter ein Schutzvertrag abgeschlossen. Ein solcher Vertrag regelt alle wesentlichen Punkte im Bezug auf die Haltung des Tieres und besagt, dass Sie als neuer Besitzer unserem Vierbeiner ein Heim auf Lebenszeit bieten.

Dies dient dem Schutz des Tieres, damit mit diesem kein Handel betrieben werden kann, es nicht an Dritte gegeben wird, oder in einem Fall, wo Sie aus einer Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände heraus das Tier selbst nicht mehr halten können, das Tier auf jeden Fall wieder der Obhut des Vereins unterstellt, sprich an uns zurückgegeben wird.

Der Tierschutzverein Erkrath e.V. verpflichtet sich auch, von ihm vermittelte Tiere zurück zu nehmen, wenn sie nicht mehr gehalten werden können.

Für jedes unserer Tiere wird zwischen dem Tierschutzverein Erkrath e.V. und dem neuen Halter ein Schutzvertrag abgeschlossen. Ein solcher Vertrag regelt alle wesentlichen Punkte in Bezug auf die Haltung des Tieres und besagt, dass Sie als neuer Besitzer unserem Vierbeiner ein Heim auf Lebenszeit bieten. Dies dient dem Schutz des Tieres, damit mit diesem kein Handel betrieben werden kann, es nicht an Dritte gegeben wird, oder in einem Fall, wo Sie aus einer Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände heraus das Tier selbst nicht mehr halten können, das Tier auf jeden Fall wieder der Obhut des Vereins unterstellt, sprich an uns zurückgegeben wird.

Der Tierschutzverein Erkrath e.V. verpflichtet sich auch, von uns vermittelte Tiere zurück zu nehmen, wenn sie nicht mehr gehalten werden können.
 
Wir erheben für jedes Tier eine Schutzgebühr. Die Schutzgebühr ist nicht pauschal, sondern abhängig z.B. vom Alter und Gesundheitszustand und des betreffenden Tieres.
 
Standardgebühren:
Erwachsene Katzen: Kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt: 120 Euro
Katzenkinder: Gechippt, geimpft, entwurmt: 100 Euro; Kastration wird vertraglich vorgeschrieben.
Es wird eine Kastrationskaution von 25 Euro erhoben, die bei Vorlage der Kastrations-Rechnung zurückgezahlt wird.