Tollwut bei Katzen

Krankheitsbeschreibung

Tollwut (Rabies) ist eine durch Viren verursachte Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie betrifft Säugetiere einschließlich Katzen und Menschen.

Nach dem Auftreten klinischer Symptome verläuft die Erkrankung praktisch immer tödlich. Eine wirksame Behandlung erkrankter Tiere steht nicht zur Verfügung.

Vorbeugung

Die wichtigste Vorbeugung ist die Vermeidung von Kontakten mit tollwutverdächtigen Tieren sowie eine tierärztlich abgestimmte Tollwutimpfung.

Eine Impfung ist insbesondere bei Reisen ins Ausland von großer Bedeutung. Für Reisen gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen.

Verursacher – Risikofaktoren – betroffene Katzen

Verursacher ist das Tollwutvirus. Die Übertragung erfolgt vor allem über Speichel infizierter Tiere, insbesondere durch Bisse.

Das Risiko ist in Deutschland aufgrund des Tollwutfreiheitsstatus sehr gering. Es besteht jedoch weiterhin ein Risiko durch Reisen, importierte Tiere und Kontakte mit Tieren aus Regionen, in denen Tollwut vorkommt.

Symptome – frühe und fortgeschrittene Anzeichen – Übertragbarkeit auf Menschen

Die ersten Anzeichen können unspezifisch sein und beispielsweise Verhaltensänderungen oder ungewöhnliche Unruhe umfassen.

Später können unter anderem auftreten:

  • auffällige Verhaltensänderungen
  • Bewegungsstörungen
  • Schluckstörungen
  • starker Speichelfluss
  • Lähmungen
  • Krämpfe
  • Bewusstseinsstörungen

Tollwut ist eine Zoonose und kann auf Menschen übertragen werden.

Nach einem Biss oder einer anderen möglichen Exposition durch ein tollwutverdächtiges Tier muss der betroffene Mensch unverzüglich ärztlich beraten werden.

Checkliste für den Besuch beim Tierarzt

  • Hat die Katze Kontakt zu einem fremden oder wild lebenden Tier gehabt?
  • Gab es einen Biss oder eine Kratzverletzung?
  • Kommt die Katze aus dem Ausland?
  • War die Katze im Ausland?
  • Wann wurde zuletzt gegen Tollwut geimpft?
  • Ist die Impfung im Impfpass dokumentiert?

Fragen an den Tierarzt:

  • Besteht ein Tollwutverdacht?
  • Welche Maßnahmen sind sofort erforderlich?
  • Ist die Katze wirksam gegen Tollwut geimpft?
  • Muss die zuständige Veterinärbehörde eingeschaltet werden?

Diagnostik durch den Tierarzt

Bei einem Verdacht auf Tollwut gelten besondere amtliche Verfahren. Eine sichere Diagnose kann nicht einfach durch einen normalen Schnelltest beim Haustierarzt gestellt werden.

Bei Verdachtsfällen müssen die zuständigen Veterinärbehörden einbezogen werden.

Therapien in Deutschland und Europa

Für eine klinisch erkrankte Katze mit bestätigter Tollwut gibt es keine heilende Therapie.

Die Bekämpfung der Erkrankung erfolgt deshalb vor allem durch Prävention, Impfung, behördliche Überwachung und Maßnahmen bei Verdachts- oder Kontaktfällen.

Behandlung – Medikamente – Therapiedauer

Eine therapeutische Behandlung einer klinisch ausgebrochenen Tollwut bei der Katze ist nicht möglich.

Bei einem Verdachtsfall entscheidet die zuständige Veterinärbehörde über die erforderlichen Maßnahmen.

Pflege zu Hause, Klinik oder Operation?

Bei Verdacht auf Tollwut darf die Katze nicht eigenmächtig zu Hause behandelt oder frei weitergegeben werden.

Die zuständige Veterinärbehörde legt die erforderlichen Schutz- und Beobachtungsmaßnahmen fest.

Behandlungskosten

Normale Kosten einer Tollwutimpfung oder tierärztlichen Untersuchung richten sich nach der GOT.

Bei einem amtlichen Verdachtsfall können besondere behördliche Maßnahmen greifen. Kostenfragen sollten deshalb mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/

Prognose und Verlauf

Nach dem Auftreten klinischer Symptome ist Tollwut praktisch immer tödlich.

Die entscheidende Bedeutung hat deshalb die Vorbeugung. Deutschland ist seit 2008 offiziell frei von terrestrischer Tollwut; einzelne importierte Fälle und das Risiko durch Tiere aus betroffenen Regionen bleiben jedoch relevant.

Ernährung – Diät – vermeidbare Inhaltsstoffe

Eine spezielle Ernährung kann Tollwut nicht verhindern oder behandeln.

Bei einem Tollwutverdacht sollte die Katze nicht eigenständig versorgt oder angefasst werden. Die Anweisungen der zuständigen Veterinärbehörde sind zu befolgen.

Rechtliche Lage für Katzenhalter

Für Tollwut gelten in Deutschland besondere tierseuchenrechtliche Vorschriften.

Die Tollwut-Verordnung enthält unter anderem Regelungen zu Impfungen, Verdachtsfällen, behördlicher Beobachtung und Schutzmaßnahmen. Bei bestimmten Verdachts- und Kontaktlagen kann die Behörde einschneidende Maßnahmen anordnen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/

Für Reisen mit Katzen innerhalb der EU gelten zusätzlich die europäischen Heimtierregelungen. Dazu gehören insbesondere Kennzeichnung und gültiger

Tollwutimpfschutz.
https://food.ec.europa.eu/animals/live-animal-movements/dogs-cats-and-ferrets/travelling-pet-within-eu_en

Deutsche Informationen zu Reisen mit Katzen:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html

Quellen

Bei einem konkreten Tollwutverdacht ist unverzüglich die zuständige Veterinärbehörde einzuschalten.