aus Newsletter von "Yanni Gentsch via innn.it" <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; vom 31.03.24

Voyeur-Aufnahmen: Schützt die Opfer, nicht die Täter

Heimlich gefilmt –
keine Anzeige möglich!

mein Name ist Yanni und ich wurde beim Joggen heimlich von hinten gefilmt – gezielt auf meinen Po. Mein Video, in dem ich den Täter konfrontiere, ging viral. Millionen Menschen zeigten sich solidarisch und wütend. Doch der größte Aufreger folgte später: Ich konnte ihn nicht anzeigen!

Denn laut Gesetz ist das heimliche Filmen nur strafbar, wenn nackte Haut oder unter Kleidung gefilmt wird, er das Video veröffentlicht oder weiterleitet. Wie kann es sein, dass ich mich dagegen nicht rechtlich wehren kann? Das war sexuelle Belästigung! Die aktuelle Gesetzeslage schützt Täter, nicht Opfer.

✍️  Jetzt Gesetzeslücke schließen!

Ich stellte den Täter zur Rede. Seine Antwort? „Warum ziehen Sie dann so eine Hose an?“ Das ist Täter-Opfer-Umkehr in Reinform. Sein Fehlverhalten ist nicht meine Verantwortung. Die Scham und Schuld gehören auf die Seite der Täter, nicht auf unsere. „Meine Klamotten sind keine Einladung!“

Meine Forderung: Erweitert § 184k StGB – macht ALLE voyeuristischen Aufnahmen strafbar!

✅ Heimliches, sexuell motiviertes Filmen muss strafbar sein – egal, ob mit oder ohne nackte Haut.
✅ Keine Gesetzeslücke bei Übergriffen – weder privat noch öffentlich.
✅ Täter müssen endlich Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmen – nicht die Opfer.

 

✍️  Jetzt unterschreiben!

#KeineEinladung: Jetzt wird aus Wut Veränderung. Mein Mut hat etwas bewegt. Christa, hilfst du mir, jetzt das Gesetz zu ändern und für viele Menschen einen echten Unterschied zu machen?

Ich zähl auf euch, für uns. 
Yanni ✊🏻❤️🗣