Vogelgrippe bei Wildvögeln

Das Geschehen kann sich regional und zeitlich verändern. Deshalb sollten aktuelle Informationen immer bei den zuständigen Behörden und beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abgerufen werden.

Wer einen offensichtlich kranken oder toten Wildvogel findet, sollte das Tier nicht anfassen und nicht unnötig aufscheuchen. In betroffenen Regionen können besondere behördliche Vorgaben gelten.

Was tun bei einem toten Wildvogel?

Tote Wildvögel sollten den zuständigen Behörden gemeldet werden. Welche Stelle zuständig ist und welche Maßnahmen gelten, kann regional unterschiedlich sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlicht aktuelle Informationen, Karten und Hinweise zur Geflügelpest.

Wichtig für Geflügelhalter

Wer Hühner, Enten, Gänse oder anderes Geflügel hält, sollte die aktuellen Vorgaben der zuständigen Veterinärbehörde beachten. Je nach Lage können zusätzliche Schutzmaßnahmen oder behördliche Anordnungen gelten.

Aktuelle Informationen

Friedrich-Loeffler-Institut – Informationen zur Geflügelpest:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Friedrich-Loeffler-Institut – aktuelle Karten zu Geflügelpest-Fällen:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/karten-zur-klassischen-gefluegelpest/

Bei der Vogelgrippe können sich die Situation und behördliche Maßnahmen kurzfristig ändern. Bitte beachten Sie deshalb immer die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden.