Hunde und Urlaub

Wer mit seinem Hund verreisen möchte, sollte die Reise frühzeitig vorbereiten. Neben einer geeigneten Unterkunft müssen insbesondere Gesundheitszustand, Transport, Einreisebestimmungen und die Vorschriften des Ziellandes berücksichtigt werden.

Vor der Reise

  • prüfen, ob der Hund gesund und für die Reise geeignet ist
  • rechtzeitig mit der Tierarztpraxis über notwendige Impfungen und Gesundheitsvorsorge sprechen
  • Identifikation und erforderliche Reisedokumente kontrollieren
  • eine hundefreundliche Unterkunft auswählen
  • Transport und Pausen bei längeren Fahrten planen
  • Futter, Wasser, Medikamente und wichtige Unterlagen mitnehmen

Reisen innerhalb der Europäischen Union

Für Reisen mit Hunden innerhalb der EU gelten besondere Vorschriften. Für private Reisen mit einem Hund wird grundsätzlich ein gültiger EU-Heimtierausweis benötigt. Außerdem gelten Vorgaben zur Kennzeichnung und zur Tollwutimpfung.

Je nach Reiseziel können zusätzliche Anforderungen gelten. Deshalb sollten die Bestimmungen des Ziellandes vor jeder Reise aktuell überprüft werden.

Besonders wichtig bei längeren Fahrten

Ein Hund sollte während der Fahrt sicher untergebracht werden. Bei längeren Reisen sind regelmäßige Pausen, ausreichend Wasser und eine angemessene Temperatur wichtig.

Ein Hund darf niemals bei warmem Wetter unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurückgelassen werden. Die Tierschutz-Hundeverordnung verpflichtet die Betreuungsperson unter anderem zu ausreichender Frischluft und angemessenen Lufttemperaturen, insbesondere auch beim Aufenthalt eines Hundes in Fahrzeugen.

Offizielle Informationen für Reisen mit Hund

EU-Informationen zu Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen:
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/pets-and-other-animals/index_de.htm

Tierschutz-Hundeverordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/

Tipp: Informieren Sie sich vor der Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes und sprechen Sie bei Fragen rechtzeitig mit Ihrer Tierarztpraxis.

Die EU-Seite bestätigt insbesondere den EU-Heimtierausweis für Reisen innerhalb der EU und weist darauf hin, dass je nach Ziel weitere Anforderungen gelten können. Die Vorgaben zu Fahrzeugen und angemessenen Temperaturen finden sich in § 8 der Tierschutz-Hundeverordnung.