Hunde-Recht und Hundesteuer
Wer einen Hund hält, muss neben den allgemeinen Vorschriften des Tierschutzes auch weitere gesetzliche und örtliche Regelungen beachten.
Tierschutz und Hundehaltung
Das Tierschutzgesetz verpflichtet Tierhalter unter anderem dazu, einen Hund angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Außerdem müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Haltung vorhanden sein.
Für die Haltung und Zucht von Hunden gelten zusätzlich die Vorschriften der Tierschutz-Hundeverordnung. Sie enthält unter anderem Anforderungen an Auslauf, Betreuung, Haltung, Pflege und Ausbildung.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer. Deshalb können Höhe, Befreiungen, Ermäßigungen und weitere Einzelheiten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Für Hundehalter in Erkrath sind deshalb die jeweils aktuellen Informationen der Stadt Erkrath maßgeblich.
Weitere Vorschriften
Je nach Wohnort und Hund können zusätzlich Vorschriften zum Halten und Führen von Hunden, zur Kennzeichnung oder zu besonderen Anforderungen für bestimmte Hunde gelten.
Da sich gesetzliche und örtliche Regelungen ändern können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen immer die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden zu verwenden.
Offizielle Quellen
Tierschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
Tierschutz-Hundeverordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/
Recht des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://recht.nrw.de/
Informationen zur Hundesteuer und zu örtlichen Regelungen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.