Tierschutz
Tierschutz bedeutet, Tiere als fühlende Lebewesen zu achten und ihr Leben und Wohlbefinden zu schützen.
„Jeder Mensch kann durch bewusste Kauf- und Konsumentscheidungen zum Tier- und Umweltschutz beitragen.“
In Deutschland ist der Tierschutz sowohl im Grundgesetz als auch im Tierschutzgesetz verankert. Das Tierschutzgesetz bestimmt unter anderem, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Der Tierschutzverein Erkrath e.V. setzt sich insbesondere für Tiere in Not ein. Dazu gehören die Aufnahme und Vermittlung von Tieren, die Unterstützung von Tieren in schwierigen Situationen und die Information der Öffentlichkeit über einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.
Tierschutz betrifft viele Bereiche
Tierschutz spielt unter anderem eine Rolle bei
- der Haltung von Heim- und Nutztieren,
- der Zucht und dem Handel mit Tieren,
- Tiertransporten,
- der Betreuung und Versorgung kranker oder verletzter Tiere,
- dem Schutz von Tieren vor Misshandlung und Vernachlässigung.
Wer einen möglichen Tierschutzverstoß beobachtet, sollte sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden. Für Erkrath ist der Kreis Mettmann zuständig. Dort werden tierschutzrechtliche Anforderungen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich überwacht.
Tierschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/
Tierschutz beim Kreis Mettmann:
https://www.kreis-mettmann.de/Alle-Themen/Verbraucherschutz-Tiere/
Tierschutzverein Erkrath:
Informationen zu unserer Arbeit und zur Tiervermittlung finden Sie auf den entsprechenden Seiten unserer Homepage.
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