Tierschutzverein Erkrath
  • TIERVERMITTLUNG
  • NEWS
  • PROTESTE - PETITIONEN - HINWEISE
  • Medien
  • KATZEN-INFOS
  • TIER-INFOS
  • TIERSCHUTZ
  • GESUNDHEIT
  • BÜCHER
  • KATZENKRANKHEITEN
  • EINZEL- UND ZWEITKATZEN
  • KATZENPAARE
  • KATZEN AUS BERGHEIM
  • KATZENKINDER
  • HANDICAP-KATZEN
  • PATENSCHAFT
  • PFLEGESTELLEN
  • NOTFÄLLE
  • HUNDE

Tiervermittlung / Einzel- Zweitkatzen

  • EINZEL- und ZWEITKATZEN
  • Einzel-Wohnungskater Carlo
  • Einzelkätzin Maria
  • Gunnar - Einzelkater
  • Pixie - Kätzin
  • Sunshine - Wohnungseinzelkatze
  1. Aktuelle Seite:  
  2. Startseite
  3. Katzenkrankheiten
  4. Tierarztkosten

Tierarztkosten bei Katzen – GOT, Kosten und Kostenvoranschlag

Tierarztkosten können bei Katzen sehr unterschiedlich ausfallen. Eine einfache Untersuchung ist wesentlich günstiger als eine umfangreiche Diagnostik, eine Operation oder ein mehrtägiger Klinikaufenthalt.

Eine allgemein gültige „Preisliste für eine Katzenbehandlung“ gibt es deshalb nicht. In Deutschland bildet die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) die rechtliche Grundlage für die Berechnung tierärztlicher Leistungen.

1. Was regelt die GOT?

Die GOT enthält die Gebühren für die einzelnen tierärztlichen Leistungen. Der jeweilige Gebührensatz kann unter normalen Bedingungen grundsätzlich vom einfachen bis zum dreifachen Satz berechnet werden.

Entscheidend sind unter anderem Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung sowie die Umstände des Einzelfalls.
GOT – Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte

2. Warum kostet dieselbe Behandlung unterschiedlich viel?

Die Rechnung kann unter anderem davon abhängen:

  • wie umfangreich die Untersuchung ist,
  • welche Laboruntersuchungen notwendig sind,
  • ob Röntgen, Ultraschall, CT oder MRT erforderlich sind,
  • welche Medikamente und Verbrauchsmaterialien benötigt werden,
  • ob eine Narkose erforderlich ist,
  • ob eine Operation durchgeführt werden muss,
  • wie lange die Katze stationär überwacht werden muss,
  • ob die Behandlung im Notdienst erfolgt.

3. Untersuchung oder Notfall?

Bei einer regulären Behandlung gelten die normalen Bestimmungen der GOT. Für Leistungen im tierärztlichen Notdienst gelten besondere Gebühren.

Im Notdienst werden die einfachen Gebührensätze grundsätzlich auf das Zweifache erhöht und können nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum Vierfachen reichen. Zusätzlich fällt grundsätzlich eine Notdienstgebühr von 50 Euro an.
GOT § 4 – Gebühren für tierärztlichen Notdienst

4. Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Neben der eigentlichen tierärztlichen Leistung können beispielsweise Arzneimittel, Verbrauchsmaterialien, Laborleistungen oder weitere Auslagen berechnet werden.

Die GOT enthält hierzu eigene Regelungen.
GOT § 7 – Gebühren- und Rechnungsbestandteile

5. Kostenvoranschlag

Bei planbaren umfangreicheren Behandlungen sollte die Tierhalterin oder der Tierhalter vor Beginn der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten fragen.

Bei Operationen oder längeren stationären Aufenthalten kann es sinnvoll sein, sich die geplanten Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten schriftlich erläutern zu lassen.

Bei einem Notfall darf eine notwendige Behandlung jedoch nicht deshalb unterbleiben, weil vorher kein vollständiger Kostenvoranschlag erstellt werden konnte.

6. Was sollte man den Tierarzt zu den Kosten fragen?

  • Welche Untersuchungen sind jetzt notwendig?
  • Welche Untersuchungen sind zusätzlich möglich, aber nicht zwingend erforderlich?
  • Welche Behandlung ist vorgesehen?
  • Welche Kosten sind ungefähr zu erwarten?
  • Ist eine stationäre Aufnahme notwendig?
  • Welche zusätzlichen Kosten können durch Medikamente oder weitere Untersuchungen entstehen?
  • Wann ist eine Nachkontrolle erforderlich?

7. Operationen und Klinikaufenthalt

Bei Operationen entstehen häufig mehrere Kostenblöcke: Untersuchung, Diagnostik, Narkose, Operation, Medikamente, Verbrauchsmaterialien, Überwachung und gegebenenfalls stationäre Unterbringung.

Deshalb sollte man nicht nur nach dem Preis der Operation selbst fragen, sondern nach dem voraussichtlichen Gesamtaufwand.

8. Warum wir keine pauschalen „Katzenpreise“ nennen

Preisangaben aus einzelnen Praxen sind nur Momentaufnahmen. Sie können nicht ohne Weiteres auf andere Praxen, andere Krankheitsverläufe oder andere Regionen übertragen werden.

Für eine seriöse Information ist deshalb die Angabe der gesetzlichen Gebührenordnung sinnvoller als eine veraltete Liste einzelner Praxispreise.

9. Ratenzahlung und Anzahlung

Ob eine Praxis oder Klinik eine Ratenzahlung anbietet, entscheidet die jeweilige Einrichtung. Bei umfangreichen Operationen oder stationären Aufenthalten kann eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangt werden.

Dies sollte möglichst vor einer planbaren Behandlung geklärt werden.

10. Tierarztkosten bei verschiedenen Erkrankungen

Die Kosten können beispielsweise stark steigen, wenn eine Erkrankung eine umfangreiche Diagnostik, eine Operation oder einen stationären Aufenthalt erfordert.

Auf unseren Krankheitsseiten beschreiben wir deshalb jeweils die möglichen Behandlungsschritte und die wichtigsten Kostenfaktoren. Pauschalpreise können daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

11. Rechnung prüfen

Die GOT enthält Vorgaben für die Rechnung. Unter anderem müssen Datum, Tierart, Diagnose beziehungsweise Grund der Konsultation, berechnete Leistung und Rechnungsbetrag angegeben werden.
GOT § 7 – Rechnung

12. Tierarztkosten und Tierschutz

Eine Katze muss angemessen versorgt und bei Erkrankung entsprechend ihren Bedürfnissen tierärztlich behandelt werden. Finanzielle Schwierigkeiten sollten deshalb möglichst früh mit der Praxis besprochen werden.
Tierschutzgesetz § 2

13. Tierkrankenversicherung

Eine Versicherung kann Tierarztkosten je nach Vertrag teilweise oder weitgehend übernehmen. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der einzelnen Versicherungsbedingungen.

Wichtig sind insbesondere Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Ausschlüsse, Höchstgrenzen, Altersvorgaben und der Umgang mit Vorerkrankungen.

14. Seriöse Quellen

  • Gesetze im Internet – GOT
  • GOT § 2 – Gebührenhöhe
  • GOT § 4 – Notdienst
  • GOT § 7 – Rechnung
  • Tierärztekammer Nordrhein

Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Regelungen können geändert werden. Bei konkreten Rechnungsfragen ist die aktuelle GOT maßgeblich.

Details
Zugriffe: 51
  • Startseite
  • UNSER VEREIN
  • HELFEN UND SPENDEN
  • Impressum
  • Datenschutz
  • HAFTUNGSAUSSCHUSS
  • SITEMAP