aus Google News vom 13.02.26
Verfahren gegen Leiter des NRW-Landgestüts eingestellt – Fragen bleiben
Am 13.02.2026 wurde bekanntgegeben, dass die Staatsanwaltschaft Münster zwei Ermittlungsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eingestellt hat. Die Verfahren richteten sich gegen den Leiter des NRW-Landgestüts sowie gegen einen ehemaligen Mitarbeiter.
Auslöser war eine anonyme Anzeige im vergangenen Jahr. Dem damaligen Bereiter wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit Training und Ausbildung von Hengsten tierschutzrelevante Maßnahmen angewendet zu haben. Dem Leiter des Landgestüts wiederum wurde vorgehalten, von möglichen Verstößen gewusst und nicht eingegriffen zu haben – ein Vorwurf der Beihilfe durch Unterlassen.
Es bleibt ein ungutes Gefühl zurück
Auch wenn diese Verfahren nun eingestellt wurden, bleibt ein ungutes Gefühl zurück. Denn es geht hier nicht um Formalitäten – es geht um empfindsame Lebewesen, die auf Schutz, Respekt und verantwortungsvolle Behandlung angewiesen sind.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bereiter ist weiterhin anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dortmund prüft den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz im Zusammenhang mit einer früheren Tätigkeit bei einem Arbeitgeber in Werne. Grundlage sind Videoaufnahmen, die dem Kreis Unna vorgelegt wurden und ein mögliches tierschutzwidriges Verhalten dokumentieren sollen.
Besonders brisant ist die Situation vor dem Hintergrund eines früheren Vorfalls am Landgestüt: Bereits 2021 wurde ein tierschutzrelevantes Geschehen mit einem jungen Hengst sowohl von der zuständigen Veterinärbehörde als auch von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung als tierschutzrelevant eingestuft – ebenfalls auf Basis von Videomaterial. Die damalige Leiterin war anwesend, schritt jedoch nicht ein. Nach intensiver öffentlicher Berichterstattung bat sie um Versetzung; zudem wurde ein Bußgeld verhängt.
Für uns als Tierschutzverein steht fest:
Wo mit Tieren gearbeitet wird – insbesondere in staatlichen Einrichtungen mit Vorbildfunktion – müssen Transparenz, Kontrolle und aktiver Schutz der Tiere oberste Priorität haben.
Eingestellte Verfahren bedeuten nicht automatisch, dass es keinen Reformbedarf gibt. Sie bedeuten auch nicht, dass Tiere keinen Schutz brauchen. Im Gegenteil: Gerade in sensiblen Bereichen wie Ausbildung und Training müssen klare Standards gelten – und Verstöße konsequent aufgearbeitet werden.
Pferde sind keine Sportgeräte. Sie sind fühlende Lebewesen. Ihr Wohlergehen darf niemals zweitrangig sein.
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