Schutzvertrag und Schutzgebühr
Für unsere Tiere wird zwischen dem Tierschutzverein Erkrath und dem neuen Halter ein Schutzvertrag abgeschlossen. Ein solcher Vertrag regelt alle wesentlichen Punkte in Bezug auf die Haltung des Tieres und besagt, dass Sie als neuer Besitzer unserem Vierbeiner ein Heim auf Lebenszeit bieten. Dies dient dem Schutz des Tieres, damit mit diesem kein Handel betrieben werden kann, es nicht an Dritte gegeben wird, oder in einem Fall, wo Sie aus einer Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände heraus das Tier selbst nicht mehr halten können, das Tier auf jeden Fall wieder der Obhut des Vereins überstellt, sprich an uns zurückgegeben wird. Der Tierschutzverein Erkrath verpflichtet sich auch, Tierschutzverein Erkrath Tiere zurück zu nehmen, wenn sie nicht mehr gehalten werden können. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt, um den Tieres des Tierschutzvereins Erkrath ein Wanderpokal-Leben zu ersparen.
Wir erheben für jedes Tier eine Schutzgebühr, mit der wir einen Teil der Tierarzt- und Pflegekosten zu decken versuchen.
Standardgebühren:
- Erwachsene Katzen: Kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt: 150 Euro.
- Katzenkinder: Gechippt, geimpft, entwurmt: 120 Euro; Kastration wird vertraglich vorgeschrieben.
Es wird eine Kastrationskaution von 50 Euro erhoben, die bei Vorlage der Kastrations-Rechnung zurückgezahlt wird.