Pressemitteilung Land NRW
Nordrhein-Westfalen führt Förderprogramm zur Kastration herrenloser Katzen 2026 fort – Unkontrollierte Vermehrung wird damit eingedämmt
Kontrollierte Vermehrung von verwilderten Hauskatzen hat Auswirkungen auf die Natur und führt zu einem erhöhten Infektions- und Erkrankungsdruck innerhalb der Katzenpopulation. Mit dem Förderprogramm ‚Katzenkastration‘ stärken wir die Zusammenarbeit von Behörden, örtlichen Tierschutzvereinen, Tierarztpraxen und engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern. Der Dank gilt insbesondere den vielen Helferinnen und Helfern, die mit viel Mühe verwilderte Tiere einfangen, kastrieren lassen und wieder in die Freiheit entlassen. Das ist angewandter, praktizierter Tierschutz und verdient große Anerkennung.“
Mit dem Förderprogramm gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration freilebender, verwilderter Hauskatzen, die in Nordrhein-Westfalen von ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützern versorgt oder in Tierheimen aufgenommen werden. Alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind, können diese Förderung erhalten.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 35 Euro pro kastriertem Kater und 60 Euro pro kastrierter Katze. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann im laufenden Jahr nur ein Antrag gestellt werden. Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Eingangsdatum des vollständigen Antrags.
Anträge können ab sofort beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular ist zu finden unter: https://www.lave.nrw.de/themen/foerderprogramme/foerderprogramm-katzenkastration
Hinweis: Verwilderte Hauskatzen sind keine Wildkatzen. Die im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien verwendete Formulierung „wilde Katzen“ bezieht sich nur auf Hauskatzen. Der Begriff Hauskatzen umfasst alle Rassekatzen. Hauskatzen wurden erstmals in der Antike aus dem Vorderen Orient und Nordafrika nach Europa eingeführt. Hingegen ist die in Mitteleuropa beheimatete Wildkatze (Felis silvestris) europaweit streng geschützt, darf nicht gefangen und nicht kastriert werden.